Abrisskosten für AKW Hamm-Uentrop: Gericht weist Klage des Betreibers ab

Das LG Düsseldorf meint, Bund und Land seien nicht verpflichtet, die Abrisskosten für das Atomkraftwerk zu erstatten.

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Gelände des AKW Hamm-Uentrop von oben

(Bild: THTR)

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Im Rechtsstreit um die Abrisskosten des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Klage der Betreibergesellschaft gegen Bund und Land vom Gericht abgewiesen worden. Sie seien nicht verpflichtet, die Kosten zu erstatten, teilte die 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf mit. Eine derart unbegrenzte Haftung folge nicht aus dem zwischen den Parteien im Jahr 1989 geschlossenen Rahmenvertrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anlass der Auseinandersetzung war eine sogenannte Feststellungsklage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, forderten von Bund und Land die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage sowie von Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials. Die HKG berief sich dabei auf einen damals geschlossenen Rahmenvertrag. Bei dem Zivilstreit ging es nur um Haftungsfragen, nicht um Geldsummen. Die Betreibergesellschaft kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Thorium-Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit wurde das für 300 MWe ausgelegte AKW 1983 eingeweiht, es war 1985 bis 1989 im Leistungsbetrieb und wurde nach zahllosen Problemen stillgelegt. Gegenwärtig ist das AKW der einzige Leistungsreaktor in sicherem Einschluss.

Ende 2030 soll mit dem Rückbau des Kraftwerks begonnen werden. Zehn Jahre sind dafür geplant. Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor drei Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro. Neben dem "Schnellen Brüter" in Kalkar und die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf zählt der THTR zu den größten Fehlinvestionen der Bundesrepublik in Sachen Atomkraft.

(anw)