Amazon Dash Button: Gericht verbietet WLAN-Bestellknöpfe

Wie zuvor das Landgericht München hat nun auch die nächste Instanz Amazons WLAN-Bestellknöpfe für unzulässig erklärt.

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Amazon Dash Button: Gericht verbietet WLAN-Bestellknöpfe

(Bild: dpa, Amazon)

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Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zur Ware und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.

Die Dash-Bestellknöpfe hatte Amazon Ende August 2016 nach Deutschland gebracht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Amazon kurz darauf abgemahnt und das Unternehmen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Betrieb des Dash Buttons in der gegenwärtigen Form Verbraucherschutzgesetze verletze. Das hatte Amazon abgelehnt.

Die Verbraucherschützer hatten im Detail unter anderem bemängelt, dass der Dash Button nicht mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren Formulierung versehen ist. Das sei im elektronischen Rechtsverkehr vorgeschrieben. Auch müsse der Button-Nutzer "wesentliche Eigenschaften der bestellten Warte (insbesondere Art des Produktes, ggf. Menge, ggf. Größe)" erhalten, geht aus dem nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 29 U 1091/18) hervor. Das Oberlandesgericht blieb damit auf der Linie der Vorinstanz.

Amazon muss nun den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren. Bisher werden diese Informationen erst zur zugehörigen App gesendet, wenn der Button gedrückt wurde, also nach der Bestellung. Die Klausel der "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen", mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig.

[Update v. 11.01.2019, 09:23 Uhr]: Das Oberlandesgericht München hatte eine Revision des Urteils ausgeschlossen. Nach Angaben eines Amazon-Sprechers wolle das Unternehmen dagegen Widerspruch einlegen. Das Urteil sei "nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht", heißt es von Amazon. "Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen." (anw)