Amazon zu Herkunftsangabe bei Obst und Gemüse verurteilt

13 verschiedene Herkunftsländer zum Beispiel bei Weintrauben darf Amazon nicht mehr angeben, wie ein Gericht geurteilt hat.

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(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

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Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt. Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde.

Eine Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für Weintrauben oder die Lieferung von Mangos aus Israel statt bestellter Mangos aus dem Senegal verstoße gegen diese Vorgaben, erklärte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. Mit transparenten Produktinformationen wolle der Gesetzgeber den Verbraucher schützen. Mit dem Urteil wies das OLG die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts von 2020 zurück, das einer Klage des Verbraucherschutzvereins Foodwatch stattgegeben und Amazon verurteilt hatte, die bisherige Praxis zu unterlassen.

Eine Amazon-Anwältin sagte vor Gericht, das Geschäftsmodell sei bereits entsprechend angepasst worden. Das Angebot sei dadurch kleiner geworden, die Verkaufsmenge sei um über 20 Prozent gesunken.

Amazon hatte sich unter anderem damit verteidigt, dass die Angabe von nur einem Ursprungsland im Online-Handel nicht möglich sei. So könnte Kunden zum Beispiel innerhalb von 27 Tagen Lieferfenster aussuchen. Das mache es praktisch unmöglich, abhängig von Reifegrad und Lieferfähigkeit nur ein einziges Ursprungsland vorherzusagen. Auch Austausch- oder Ersatzlieferungen seien so nicht machbar. Das Gericht überzeugte dies nicht: Klare Kennzeichnungen müssten laut den Bestimmungen vor Abschluss des Kaufvertrags sichtbar sein.

Die Organisation Foodwatch war im März 2018 durch Testkäufe bei Online-Lebensmittelhändlern auf die unzureichenden Länderangaben gestoßen. Darauf hatte Foodwatch Amazon abgemahnt, der Online-Händler hatte aber Änderungen verweigert, woraufhin die Sache vor Gericht ging. "Das Urteil zeigt: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten auch für Online-Riesen wie Amazon und nicht nur für den Supermarkt um die Ecke", kommentierten die Verbraucherrechtler den Gerichtsentscheid. Sie forderten eine Reform der Lebensmittelüberwachung, die die Verantwortung von kommunalen Behörden in die Hände des Bundes verlagere. (Mit Material der dpa) /

(axk)