Amazons 1-Click-Patent ist zu großen Teilen ungültig
Nach einer erneuten Überprüfung kam das US-Patentamt zu dem Ergebnis, dass die meisten Ansprüche in dem Patent nicht schützenswert sind, da "prior art" existiert.
Das US-amerikanische Patentamt hat den größten Teil der Ansprüche im so genannten 1-Click-Patent des Online-Einzelhändlers Amazon.com zurückgewiesen. Das Amt hat nach Revision des bereits erteilten Schutzes mit der Nummer 5,960,411 für eine Technik zum schnellen Bezahlen an der Online-Kasse lediglich 5 von 26 Schutzansprüchen gelten lassen. Bestand hatten nach der Prüfung auf die Existenz von "Prior Art", also auf die Neuheit der Technik, nur die Punkte 6 bis 10.
Einsprüche gegen das Patent und einen Antrag auf Wiederbegutachtung eingereicht hatte im Februar 2006 der Neuseeländer Peter Calveley. Er schreibt in seinem Weblog, er habe das Patentamt lediglich um Überprüfung der Ansprüche 11, 14, 15, 16, 17, 21 und 22 gebeten, doch habe es sich auch andere vorgeknöpft. Amazon.com habe nun Gelegenheit, auf die Feststellungen zu reagieren, aber Calveley rechnet damit, dass das Patent überarbeitet werden muss oder komplett für ungültig erklärt wird.
Amazons 1-Click-Technik speichert Kundendaten mit Hilfe von Cookies und vereinfacht so die Bestellung. Einmal registrierte Kunden erledigen das Online-Shopping bei Amazon mit einem Klick. Das Patent diente während langjähriger Diskussionen Gegnern von Softwarepatenten als Musterbeispiel für Trivialpatente. Amazon.com hatte während der Wiederbegutachtung versucht, seine Ansprüche mit Schriften zur Belegung des Neuheitswerts seiner Technik zu bekräftigen.
Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):
(anw)