Ankläger fordern dreieinhalb Jahre Haft in Telekom-Spitzelaffäre
Der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., sei der Initiator des illegalen Datenmissbrauchs gewesen, erklärte die Bonner Staatsanwaltschaft.
Im Prozess um die Telekom-Bespitzelungsaffäre hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., sei der Initiator des illegalen Datenmissbrauchs gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht. Miteinbezogen in die geforderte Strafe wurde daneben auch Untreue. Klaus T. soll in mehreren Fällen zu Lasten der Telekom Geld in die eigene Tasche gesteckt haben.
Die Bespitzelung von Journalisten, Aufsichtsräten und Betriebsräten sei ein "extremer Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit", betonte Staatsanwalt Ulrich Kleuser. Es sei ein "Super-Gau" gewesen, dass die Telekom über ein Jahr lang missliebige Journalisten habe ausspionieren lassen. Klaus T. wurden im Plädoyer der Staatsanwaltschaft konkret sieben Fälle von Bespitzelung zur Last gelegt. Darunter waren vor allem ein Journalist und eine Journalistin von Wirtschaftsmagazinen.
In den Jahren 2005 und 2006 waren von der Telekom 42 Personen über ihre Telefondaten ausspioniert worden, darunter Journalisten, Aufsichtsräte und namhafte Gewerkschafter. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten. Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die alleinige Verantwortung für das Vorgehen übernommen. Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und den früheren Vorstandschef Kai-Uwe Ricke waren eingestellt worden. (anw)