Anwaltverein gegen VerschÀrfung der Sicherheitsgesetze
Der Deutsche Anwaltverein warnt davor, mit weiteren Mitteln zur Terrorabwehr den Rechtsstaat auszuhöhlen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich gegen eine VerschĂ€rfung der Sicherheitsgesetze ausgesprochen und nach den aktuellen Terrorwarnungen vor Ăberreaktionen gewarnt. "Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine BĂŒrger vor Terror zu schĂŒtzen, jedoch mĂŒssen die MaĂnahmen verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein", betonte DAV-PrĂ€sident Wolfgang Ewer. Einen Eingriff in die PrivatsphĂ€re von unbescholtenen BĂŒrgern dĂŒrfe es nicht geben. "Alle BĂŒrger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien StraftĂ€ter, ist unertrĂ€glich", erklĂ€rte Ewer.
Damit spricht Ewer die Speicherung sĂ€mtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhĂ€ngig von einem Verdacht an. Die Vorratsdatenspeicherung greife in den geschĂŒtzten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschĂŒtzte BĂŒrger- und Freiheitsrechte massiv ein. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mĂŒsse geprĂŒft werden, heiĂt es in einer Mitteilung [1] des DAV.
Die staatlichen Mittel zur TerrorismusbekĂ€mpfung mĂŒssen nach Ansicht des Vereins wirksam und verfassungsrechtlich legitimiert sein. "Der Wunsch nach weiteren Mitteln zur Terrorabwehr darf nicht dazu fĂŒhren, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Vielmehr mĂŒssten die sachlichen und personellen Mittel der Sicherheitsbehörden den neuen Anforderungen angepasst werden", teilte der Anwaltverein mit.
Der DAV hat sich in den vergangenen Jahren auch bei anderen Gelegenheiten gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Vor dreieinhalb Jahren beispielsweise unterstĂŒtzte er eine ErklĂ€rung [2] des Bundesverbands der Freien Berufe. Bereits im August 2006 bezeichnete [3] der DAV die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig.
In der Auseinandersetzung [4] um die Vorratsdatenspeicherung innerhalb der Bundesregierung unterstĂŒtzt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Quick-Freeze-Verfahren [5]. Dabei werden Daten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin fĂŒr eigene Zwecke erfassen, zur Strafverfolgung vorĂŒbergehend gesichert und den Fahndern bei Bedarf zur VerfĂŒgung gestellt. Leutheusser-Schnarrenberger wirft Politikern von CDU/CSU vor, einen Kompromiss zu blockieren; in diese Richtung geht auch die Kritik [6] von DatenschĂŒtzern an der Polizei. (anw [7])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1146325
Links in diesem Artikel:
[1] http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-3510?PHPSESSID=8f8a262f150a658f3c5136f425a6222b
[2] https://www.heise.de/news/aerzte-Anwaelte-und-Journalisten-machen-gegen-ueberwachung-mobil-175926.html
[3] http://anwaltverein.de/interessenvertretung/archiv-2007/archiv-2006/2006-29
[4] https://www.heise.de/news/Union-und-FDP-streiten-weiter-ueber-Datenspeicherung-1143378.html
[5] https://www.heise.de/news/FDP-Quick-Freeze-als-verfassungskonforme-Alternative-zur-Vorratsdatenspeicherung-1134049.html
[6] https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-kritisiert-wiederholte-Forderung-nach-Vorratsdatenspeicherung-1141093.html
[7] mailto:anw@heise.de
Copyright © 2010 Heise Medien