Apotheken für E-Rezept von Privatversicherten gerüstet
Apotheken nehmen auch E-Rezepte von Privatversicherten an. Damit kommt das E-Rezept für Privatversicherte jetzt auch in Gang, es gibt aber noch letzte Hürden.

(Bild: Red Lemon/Shutterstock.com)
Apotheken in Deutschland nehmen nach der digitalen Version des rosafarbenen Rezepts (Muster-16-Rezept) auch E-Rezepte von Privatversicherten an. Das teilen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) mit. Zunehmend sind die privaten Krankenversicherungen bereit für das elektronische Rezept, das den Versicherten "einen komfortablen Zugang" zum E-Rezept ermöglichen soll. Im kommenden Jahr sollen weitere Versicherungen folgen, teilt ein Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherungen (PKV) auf Anfrage mit. Ein erster Privatversicherter hatte bereits im Herbst 2023 ein E-Rezept einlösen können.
Im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten ist das E-Rezept für Privatversicherte laut PKV-Sprecher freiwillig. Zudem verfügen Privatversicherte nicht über eine elektronische Gesundheitskarte und können daher das E-Rezept nicht mit dieser einlösen. Für Privatversicherte bleiben daher die E-Rezept-App und der ausgedruckte Token. Privatversicherte können anschließend einen Kostenbeleg über die App oder als Ausdruck einreichen.
Private Krankenversicherungen fordern unbürokratisches Verfahren
Nach Angaben der PKV sind auch noch nicht alle Arztpraxen in der Lage, "über ihr Praxisverwaltungssystem E-Rezepte für Privatversicherte auszustellen. Einige Systemanbieter müssen hierfür noch die technischen Voraussetzungen schaffen". Bei den gesetzlich Versicherten hatte es ebenfalls etwas gedauert, bis alle Praxisverwaltungssysteme entsprechende Funktionen für das E-Rezept implementiert hatten, hinzu kamen weitere Störungen bei Diensten der Telematikinfrastruktur. Hilfreich wäre nach Sicht der privaten Krankenversicherungen, dass diesen ebenfalls "ein unbürokratisches Verfahren zur Vergabe der sogenannten Krankenversichertennummer ermöglicht" wird. Gesetzlich Versicherte verfügen über eine Krankenversichertennummer.
"Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat", heißt es in der Mitteilung der Apotheken.
Weitere Antwort des Verbands der privaten Krankenversicherungen ergänzt.
(mack)