App-Store-Regeln: Apple schreibt Tracking-Opt-in fest
Werbe-Tracking ist iPhone-Apps künftig nur noch mit "expliziter Erlaubnis" des Nutzers erlaubt. Auch bei In-App-Käufen gibt es Neuerungen.
Apple hat das für alle iOS-Apps verbindliche App-Store-Regelwerk überarbeitet. Die Änderungen seien dafür gedacht, Kunden besser zu schützen und zukünftige Funktionen der Betriebssysteme zu unterstützen, wie der iPhone-Konzern in einer Mitteilung betonte. Größte Neuerung ist eine zusätzliche Klausel in Paragraph 5.2.1 über die Verwendung von Nutzerdaten: Apps benötigen demnach künftig eine "explizite Erlaubnis" des Nutzers, um dessen Aktivitäten zu tracken, heißt es darin – zu diesem Zweck muss Apples neue Schnittstelle "App-Tracking Transparenz" (ATT) integriert werden.
Tracking-Opt-in wird mit iOS 14.5 Vorschrift
Die ATT-Schnittstelle blockiert den bislang freien Zugriff auf die Werbe-ID, eine gerätespezifische Zahlenkombination jedes iPhones und iPads. Erst mit Zustimmung des Nutzers dürfen Apps künftig darauf zugreifen. Jede neue App und jedes neu eingereichte App-Update muss die erweiterte Regel zum Frühlingsbeginn 2021 befolgen, betonte Apple gegenüber Entwicklern – die Einführung erfolgt wohl im Verbund mit der Freigabe von iOS 14.5. Werden Verstöße gegen App-Store-Regeln entdeckt, setzt Apple dem Anbieter gewöhnlich ein Ultimatum – das Problem muss ausgeräumt werden oder es droht der Rauswurf aus dem App Store.
In den App Store Review Guidelines hat Apple schon lange vorgeschrieben, dass Apps Nutzerdaten nicht ohne Zustimmung mit Dritten teilen dürfen. In der Praxis ist das durch die gängige Einbettung von Dritt-Code etwa durch Werbe- und Analyse-SDKs aber längst an der Tagesordnung, die Zustimmung wird – wenn überhaupt – nur durch das Abhaken langer Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen eingeholt, die kaum jemand lesen dürfte.
"App-Tracking Transparenz" schaltet nun einen Tracking-Hinweis des Betriebssystems vor, dem der Nutzer für jede App, die auf Werbe-Tracking setzt, erst zustimmen muss. Neben der technischen Hürde ist das Tracking-Opt-in auch eine allgemeine Richtlinie: App-Anbieter verpflichten sich damit, die Entscheidung des Nutzers generell zu respektieren und diesen bei nicht erteilter Zustimmung auch nicht in anderer Form zu tracken – hier droht Apple bei Verstößen ebenfalls mit dem Rauswurf.
In-App-Kaufvorgabe für digitale Gutscheine
Neben dem Tracking-Opt-in hat Apple eine Reihe von Regeln leicht überarbeitet und um Details ergänzt. Neu ist ein Passus zu In-App-Käufen, in dem der Konzern vorschreibt, dass auch Geschenkkarten, Zertifikate oder Gutscheine für digitale Inhalte ausschließlich über Apples In-App-Kaufschnittstelle gehandelt werden dürfen – Apple verdient daran jeweils bis zu 30 Prozent Provision.
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(lbe)