Apple hat Ärger wegen seiner Mighty Mouse

Seit Sommer 2005 bietet Apple eine Computermaus unter dem Namen der Comic-Figur an. Eine andere Firma tut dies schon einige Monate länger und ist deshalb wegen Markenrechtsverletzung in den USA vor Gericht gegangen.

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Der US-amerikanische Computerperipherie-Hersteller Man & Machine (M&M) wirft dem Computeranbieter Apple und dem Fernsehsender CBS Markenrechtsverletzung und Verstöße gegen die Wettbewerbsbedingungen vor. In der bei einem Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland eingereichten Klage geht es um die Lizenzierung des Namens "Mighty Mouse" durch CBS für eine von Apple im August 2005 herausgebrachte Computermaus. Apple habe weiterhin den Namen verwendet, obwohl das Unternehmen auf die Markenrechtsverletzung hingewiesen worden sei. M&M beantragt Schadenersatz in nicht genannter Höhe, zudem soll das Abkommen zwischen CBS und Apple für ungültig erklärt werden. Apple soll außerdem dazu gezwungen werden, den Namen nicht mehr zu verwenden. Sämtliche Erzeugnisse wie Werbematerial, Webseiten und Verpackungen, auf denen die Begriffe "Mighty Mouse" prangen, sollen zerstört werden.

Bei der von der 1982 gegründeten Firma M&M angebotenen "Mighty Mouse" handelt es sich wie bei Apple um ein optisches Zeigegerät, allerdings ist es wasserdicht und für den Einsatz in Krankenhäusern gedacht. M&M gibt an, seine Maus seit 2001 entwickelt, im März 2004 auf den Markt gebracht zu haben, also früher als das Apple-Produkt gleichen Namens, und seitdem tausende Stück verkauft zu haben. Der Datenbank des US-amerikanischen Patent- und Markenamts ist zu entnehmen, dass M&M im Dezember 2007 einen Antrag auf Anerkennung des Namens "Mighty Mouse" als Markenname für den Bereich der "Computer-Zeigerkontrollgeräte" gestellt hat. Nach Angaben von M&M habe der Antrag die wichtigsten Überprüfungen überstanden.

M&M geht davon aus, Apple müsse von der Existenz seiner "Mighty Mouse" gewusst haben, sei aber nicht in Kontakt getreten. Apple habe bei diversen Suchmaschinen dafür gesorgt, dass die Internetnutzer bei Eingabe der Begriffe auf seine Seite gelenkt werden. So und auf andere Weise erwecke Apple nicht zuletzt mit Hilfe seines großen Werbebudgets den Eindruck, die "Mighty Mouse" stamme ursprünglich nicht von M&M; dadurch entstehe dem Kläger Schaden. Der Fernsehsender CBS besitze zwar Rechte an dem Markennamen, allerdings im Zusammenhang mit einer Comic-Figur in Printpublikationen und im Rundfunk. Der Sender beanspruche zwar ebenfalls Markenrechte für den Bereich der Cursor-Kontrollgeräte, allerdings erst seit Juli 2007, also nach Erscheinen der M&M-Maus auf dem Markt, wie ebenfalls der Datenbank des US-Patentamts entnommen werden kann. (anw)