Apple nennt Details zum In-App-Abonnement

In einer Pressemeldung gibt Apple bekannt, dass Inhalteanbieter künftig In-App-Abos anbieten müssen, wenn sie Abonnements außerhalb ihrer App verkaufen. Apple behält 30 Prozent der erzielten Umsätze ein.

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Apple gab heute weitere Details zu seinem neuen Abonnement-Dienst bekannt, den nun "alle Anbieter Inhalte-basierter Apps im App Store" einsetzen können – sowohl Verlage als auch Unternehmen, die beispielsweise Musik- oder Videoangebote über eine App vertreiben. Bislang waren In-App-Abos nur in The Daily zu finden. Verleger können den Preis und die Dauer des Abonnements festlegen, als Zeiträume stehen "wöchentlich, monatlich, zweimonatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich" zur Wahl. Der Kunde verwaltet die Abonnements über seinen iTunes-Account – dort kann er die automatische Erneuerung nach Ablauf der bezahlten Zeitspanne deaktivieren. Apple übernimmt den Bezahlprozess und behält wie auch bei den In-App-Käufen üblich 30 Prozent der Umsätze ein.

Publisher, die den Abschluss eines Abonnements außerhalb ihrer App anbieten, müssen dasselbe Angebot Kunden auch als In-App-Abo zu einem "gleichen oder geringeren Preis" bereitstellen. Anbieter dürfen laut Apple innerhalb ihrer App zudem keine Links (beispielsweise zu einer Website) integrieren, die dem Kunden den Inhaltekauf oder den Abschluss eines Abonnements außerhalb der App ermöglichen.

"Wenn Apple einen neuen Abonnenten für eine App stellt, dann erhält Apple einen Anteil von 30 Prozent. Wenn der Verleger einen existierenden oder neuen Abonnenten mitbringt, dann behält der Verleger 100 Prozent und Apple verdient nichts", betont Apple-Chef Steve Jobs in einer Mitteilung. Inhalteanbieter können innerhalb der neuen Vorgaben Bestands-Abonnenten weiterhin einen kostenlosen Zugriff auf ihr Angebot über eine App gewähren.

Die Abo-Konfiguration in den iTunes-Account-Einstellungen

Kunden steht frei, nach Abschluss eines In-App-Abos dem Verleger ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse sowie die Postleitzahl zukommen zu lassen – die Verwendung dieser Angaben unterliegt jeweils den Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

[Update: In den aktualisierten Richtlinien zur App-Store-Zulassung stellt Apple klar, dass die In-App-Kaufvorgabe neben Magazinen, Zeitungen, Audioinhalten, Videoinhalten und Musikinhalten auch BĂĽcher betrifft und sowohl im Fall von Abonnements als auch fĂĽr erworbene Inhalte gilt.] (lbe)