Apple und Sony von französischen Verbraucherschützern verklagt

Die Organisation "UFC-Que Choisir" wirft den beiden Unternehmen vor, die Rechte von Online-Musicstore-Kunden durch die Verwendung proprietärer DRM-Verfahren zu beschneiden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die französische Verbraucherschutzorganisation Union Fédérale des Consommateurs (UFC)-Que Choisir hat die Online-Musikanbieter Apple und Sony verklagt. Die Organisation wirft den Unternehmen vor, durch proprietäre DRM-Verfahren den Verbraucher zu benachteiligen: Wer Songs von der Sony-Connect-Website oder aus Apples iTunes-Musicstore herunterlade und die Musikstücke unterwegs anhören wolle, müsse dafür Music-Player von Sony oder Apples iPod kaufen, weil nur diese Geräte die jeweils kopiergeschützten Daten auslesen könnten.

"Die fehlende DRM-Kompatibilität geht zu Lasten der Verbraucher. Sie haben keine freie Wahl, wo sie Musikstücke online kaufen. Zudem wird dadurch die freie Verbreitung von Kunst wesentlich beeinträchtigt", begründet UFC-Que Choisir ihre bei zwei Pariser Gerichten eingereichten Klagen. Die Verbraucherschutzorganisation hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr umfangreiche Tests zur Kompatibilität von Online-Musikdiensten und digitalen Abspielgeräten durchgeführt. Negativ sei dabei auch Microsofts Musikdienst MSN music aufgefallen. Eine Klage der Verbraucherschützer gegen den Software-Multi liegt bislang allerdings nicht vor -- Microsoft bietet allerdings auch Abspielgeräte, die mit dem hauseigenen Musikdienst zurecht kommen, nicht selbst an. (pmz)