Apple verschärft Regeln: App-Entwickler müssen vollwertigen Demozugang gewähren

Das App Review von Apple will bei Apps für iPhone, iPad und Mac offenbar genauer hinter die Login-Schranken blicken. Es gibt aber Ausnahmen.

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(Bild: BigTunaOnline / Shutterstock)

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Apple erwartet von Entwicklern in der App-Prüfung ab sofort einen umfassenden Zugang zu Funktionen, die nur mit einem Login zugänglich sind. In den aktualisierten App Review Guidelines wurden außerdem noch einige weitere Präzisierungen vorgenommen, welche Apps im App Store nichts zu suchen haben.

Die Vorschrift, den Testern einen Zugang zu gewähren, ist in den App Review Guidelines nicht komplett neu. Bislang blieb Apple in der Beschreibung aber recht vage und verlangte nur einen "aktiven Demo-Account". Jetzt ist stattdessen die Rede von "vollem Zugriff" auf alle Funktionen – ein klarer Hinweis darauf, dass in der Prüfung offenbar künftig genauer hingeguckt werden soll. App-Entwickler, die Apple bislang außen vor wähnten, müssen nun also genauer prüfen, ob die App auch hinter der Zugangstür dem umfangreichen Regelwerk entspricht.

Die verschärfte Regel dürfte einige Entwickler außerdem vor Herausforderungen stellen, wenn hinter den Logins zum Beispiel sicherheitsrelevante Informationen und Funktionen zu finden sind. Für diesen Fall bietet Apple neu an, dass anstelle eines Demokontos auch ein integrierter Demomodus möglich ist, der alle Merkmale und Funktionen der App vorführen soll. Hierfür ist vorher aber eine Genehmigung durch Apple nötig. Entwickler sollten also unbedingt mehr Zeit einplanen, wenn das bei ihnen der Fall ist.

Die veränderten App-Store-Prüfregeln erschienen zusammen mit iOS 16.1, iPadOS 16.1 und macOS Ventura. Apple präzisiert darin auch Ausschlusskriterien für eingereichte Apps. So werden Menschenhandel und Ausbeutung nun offiziell auch geächtet, wenngleich diese Apps schon vorher abgelehnt wurden. Apple möchte künftig auch keine Apps mit "schädlichen Konzepten" zu aktuellen Ereignissen wie gewaltsamen Konflikten, Terroranschlägen oder Epidemien – ein recht deutlicher Fingerzeig auf Themen der letzten Jahre wie dem Angriffskrieg Russlands oder der Coronapandemie.

Kryptowährungen stehen nun explizit auf der Roten Liste für das Bezahlen von zusätzlichen Funktionen in Apps. Hier schreibt Apple lange schon vor, dass In-App-Käufe zu nutzen sind, an denen Apple anteilig mit verdient. Bislang waren schon unter anderem Lizenzschlüssel und QR-Codes als nicht erlaubte Bezahlmöglichkeiten ausdrücklich genannt worden. Erlaubt ist hingegen neu der Verkauf von Non-Fungible-Tokens (NFTs) – allerdings auch nur per In-App-Kauf.

(mki)