Apple vs. Samsung: London urteilt gegen Samsung

In einem britischen Gerichtsverfahren hat der Richter drei von Samsung gegen Apple ins Feld geführte standardrelevante Patente für ungültig erklärt und Samsungs Klage deshalb abgewiesen.

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Von
  • Christian Kirsch

Vor der für Patentangelegenheiten zuständigen Chancery Division des High Court von England und Wales ist Samsung mit einer Patentverletzungsklage gegen Apple gescheitert. Dabei ging es um drei europäische Patente, die für Mobilfunktechnik relevant sind.

Richter Justice Floyd hatte die Patente zwei Verfahren zugeordnet: In einem ging es um EP1714404 (Apparatus and method for allocating OVSF codes and I/Q channels for reducing peak-to-average power ratio in transmitting data via enhanced up-link dedicated channels in WCDMA systems), in dem anderen um EP1005726 (Turbo encoding/decoding device and method for processing frame data according to QoS ) und EP1357675 (Apparatus and method for channel coding and multiplexing in a CDMA communication system). Floyd hält alle drei Patente für ungültig. Bei EP1714404 gebe es ein älteres südkoreanisches Schutzrecht (2004045127), das ein ähnliches Verfahren beschreibe. Außerdem sei die vorgebliche Erfindung "offensichtlich" (obvious) und das Patent schon deshalb ungültig, schreibt der Richter in seiner Entscheidung.

Auch bei den beiden anderen Patenten kommt Floyd zu dem Schluss, ihre Ansprüche seien offensichtlich und deshalb ungültig. Für alle drei gelte jedoch, dass Apples iPhones und iPads gegen sie verstoßen hätten, wären sie gültig gewesen.

Samsung hatte im Dezember 2012 angekündigt, in der EU auf Verkaufsverbote im Zusammenhang mit standardrelevanten Patenten zu verzichten. Damit will er einer Untersuchung der EU-Kommission wegen missbräuchlicher Nutzung solcher Schutzrechte den Wind aus den Segeln nehmen. (ck)