Apple vs. Samsung: iPhone-Patentstreit zurück am Anfang
Nachdem das höchste US-Gericht das Urteil über eine 399-Millionen-Dollar-Zahlung von Samsung an Apple aufgehoben hatte, ging der fünfjährige Rechtsstreit an das Berufungsgericht. Dort haben die Richter den Fall nun zurück an die erste Instanz verwiesen.
Der große, seit fünf Jahren andauernde Patentstreit zwischen Apple und Samsung ist wieder ganz am Anfang angekommen: Der Fall muss nun wieder vor dem Bezirksgericht von San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien ausgetragen werden, wie das Berufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) am Dienstag entschied.
Nach Apples Ansicht könne die im Raum stehende Schadenssumme von 399 Millionen Dollar durch den Appeals Court ohne größeren Aufwand bestätigt werden. Samsung fordert hingegen einen neuen Prozess, der die Schadenszahlung für die Verletzung von Apples Patenten und Geschmacksmuster neu bestimmen soll, führen die Richter des Court of Appeals an: Das Bezirksgericht sei besser dafür geeignet, die Argumente der Streitparteien zu beurteilen – und zu entscheiden, ob ein neuer Prozess zur Bestimmung der Schadenssumme erforderlich ist.
Streit um 399 Millionen Dollar
Zuvor hatte der US Supreme Court zu Samsungs Gunsten entschieden und das vorausgehende Urteil über die Zahlung von 399 Millionen Dollar wegen der Verletzung von Apple-Patenten aufgehoben und den Streitfall zurück an das Berufungsgericht übergeben.
Bei der Verletzung von Geschmacksmustern ("Design Patents") müsse als Grundlage zur Schadensberechnung nicht zwingend das gesamte Endprodukt herangezogen werden, urteilte das höchste US-Gericht im vergangenen Dezember – es könne auch nur eine Komponente des Produktes sein.
Berechnungsgrundlage in Frage gestellt
Als Berechnungsgrundlage für die Schadenssumme von 399 Millionen Dollar diente dabei nicht der mit der von einem Apple-Geschmacksmuster geschützten Funktion erzielte Gewinn, sondern der Gesamtgewinn aus dem Verkauf der jeweiligen Smartphone-Reihe. Für welches von Apple vorgebrachte Geschmacksmuster nun das gesamte Smartphone oder aber nur eine Komponente als Berechnungsgrundlage dient, entschied der Supreme Court nicht – dies muss nun durch eine niedrigere Instanz entschieden werden.
Zu den von Apple vorgebrachten Geschmacksmustern gehört unter anderem der Design-Schutz der bekannten rechteckigen iPhone-Gehäuseform mit ihren abgerundeten Kanten. (lbe)