Apple wird unbequeme Aktionärsanträge zu Zwangsarbeit und Zensur nicht los

Apple sieht sich mit ungewöhnlich vielen kritischen Anträgen von Anteilseignern konfrontiert. Blockadeversuche wurden von der US-Börsenaufsicht zurückgewiesen.

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(Bild: Sukrita Rungroj/Shutterstock.com)

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Die US-Börsenaufsicht SEC hat weitere Aktionärsanträge zugelassen, in denen gefordert wird, mögliche Missstände in dem Unternehmen zu überprüfen. Die von Apple ursprünglich blockierten Anträge fordern detaillierte Informationen zu den Tilgungen von Apps aus dem chinesischen App Store sowie einen umfassenden Bericht zu den Vorwürfen von Zwangsarbeit in der Lieferkette des Unternehmens, wie die Financial Times berichtet.

Zuvor ist bereits durchgedrungen, dass eine weitere Apple-Blockade gescheitert ist: Auch die geforderte Untersuchung über eine mögliche Vertuschung von internen Missständen durch Geheimhaltungsklauseln in Apple-Mitarbeiterverträgen gilt nun als zulässig.

Nach Berichten über Zwangsarbeit in Apples Lieferkette werden in einem der Aktionärsanträge ausführliche Angaben gefordert, wie der Konzern Arbeiter davor schützt, ob bereits Zulieferer mit Verstößen ausgemacht und ob gegen diese auch Schritte eingeleitet wurden. Apples Blockadeversuch wurde von der SEC mit dem Hinweis abgelehnt, dass die "essenziellen Ziele der Eingabe nicht umgesetzt scheinen".

Die Anträge dürfen damit auf Apples kommender Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Das "Shareholder Meeting" des Konzerns findet gewöhnlich im Februar statt, ein genauer Termin für 2022 wurde noch nicht bekannt gegeben.

Apple sieht sich insgesamt mit sechs Aktionärsanträgen konfrontiert und hat versucht, alle zu blockieren, erläutert die Financial Times. Es sei die höchste Zahl solcher Anträge seit 2017. Apple argumentierte gegenüber der Börsenaufsicht, man erfülle die geforderten Dinge bereits "in wesentlichen Teilen". Neben den drei zugelassenen Anträgen wurde ein weiterer zurückgewiesen, eine Entscheidung zu den beiden übrigen Vorlagen ist noch offen.

Solche Aktionärsanträge finden bei der Abstimmung unter Apples Anteilseignern gewöhnlich keine Mehrheit, doch sorgt die Zulassung für zusätzliche Öffentlichkeit – das scheint in der Vergangenheit bereits mit zu Änderungen bei dem Unternehmen geführt zu haben, darunter etwa Apples festgeschriebene Bekenntnis zu Menschenrechten und Meinungsfreiheit.

(lbe)