Apples Entwicklerprogramm: Mitgliedschaft für bestimmte Organisationen kostenlos

Organisationen, die kostenlose iOS-Apps veröffentlichen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Streichung der Jahresgebühr für Apples Developer Program beantragen – dies gilt vorerst aber nur in den USA.

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App Store

Ohne kostenpflichtigen Developer-Account lassen sich (native) Apps nicht auf das iPhone bringen.

(Bild: dpa, Alex Heinl/Archiv)

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Die Mitgliedschaft in Apples Entwicklerprogramm – zwingende Voraussetzung zur Veröffentlichung von Apps für das iPhone – ist ab sofort für bestimmte Organisationen kostenlos. Einrichtungen der öffentlichen Hand, akkreditierte Bildungseinrichtungen sowie Non-Profit-Organisationen können jetzt einen Erlass der üblichen Jahresgebühr in Höhe von knapp 100 Euro beantragen, wie Apple auf seiner Entwicklerseite mitteilte.

Dies gilt vorerst aber nur für Organisationen mit Sitz in den USA. Wann die kostenlose Mitgliedschaft auch in anderen Ländern eingeführt wird, bleibt offen. Voraussetzung zur Streichung der Jahresgebühr für das Apple Developer Program ist außerdem, dass die jeweilige Organisation nur kostenlose Apps im App Store vertreibt, merkt Apple an.

Die Neuerung steht im Zusammenhang mit dem ursprünglich generellen Verbot von Apps aus dem Baukasten, das Apple nach Protesten gelockert hat. Kleinere Firmen fürchteten, durch das generelle Verbot praktisch aus dem App Store ausgesperrt zu werden, wenn sie nicht erheblich in die Entwicklung einer eigenen App investieren.

Aus Vorlagen erstellte Apps dürfen nun aber weiterhin über den App Store vertrieben werden, solange sie direkt von dem jeweiligen Anbieter eingereicht werden und nicht von einem Dienstleister, der die Template- respektive Baukasten-Apps erstellt hat, wie Apple im Dezember in den überarbeiteten Zulassungsrichtlinien für den App Store bekanntgab.

Diese Änderung bedeutet zugleich, dass jede Organisation zur Veröffentlichung einer iPhone-App automatisch einen eigenen Developer-Account bei Apple benötigt – und dafür die Jahresgebühr entrichten muss solange sie nicht unter die aufgeführten Ausnahmen fällt. (lbe)