Apples Suche nach Informationslecks erneut vor Gericht

Ein Berufungsgericht befasste sich mit einer von Apple erwirkten gerichtlichen Verfügung, nach der der Computerhersteller Einsicht in den E-Mail-Verkehr einer Gerüchte-Site erzwingen darf.

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Die Suche nach Mitarbeitern oder anderen Informanten, durch die Apple den Schutz seiner Firmengeheimnisse unterwandert sieht, wurde am gestrigen Donnerstag in den USA vor einem Berufungsgericht verhandelt. Dabei ging es um Informationen über eine Audiotechnik, die ohne Apples Einverständnis an die Öffentlichkeit gelangt sein sollen. Das Gericht stellte während der Verhandlung infrage, ob die Website PowerPage.org tatsächlich Firmengeheimnisse offenbarte, als sie im November 2004 einen Bericht brachte, nach dem Apple an einem eigenen Audio-Interface namens Asteroid für die FireWire-Schnittstelle arbeite.

Apple war im Dezember 2004 vor Gericht gezogen, um PowerPage.org und andere Sites zur Herausgabe interner Informationen zu zwingen, aus denen das Informationsleck hervorgehen würde. Im März 2005 erwirkte Apple eine Gerichtsentscheidung, nach der Apple seine zuvor erwirkte Verfügung gegen den E-Mail-Provider der Gerüchteseite PowerPage.org durchsetzen darf, um Aufschluss über eine undichte Stelle im eigenen Unternehmen zu erhalten. Gegen diese Entscheidung hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) Berufung eingelegt.

Im Verfahren der Vorinstanz hatte der Richter die Frage, ob die Autoren der Websites überhaupt Journalisten seien, als nebensächlich eingestuft, denn auch diese hätten keinen Freibrief zur Veröffentlichung jeglicher Informationen. Für die EFF ist sie hingegen ein Teil ihrer Argumentation, um sie unter den Schutz des ersten Zusatzes zur US-Verfassung stellen zu können, der das Recht auf freie Rede gewährleisten soll. Apple hatte nicht die Gerüchte-Sites direkt verklagt, sondern Klagen gegen "Unbekannt" eingereicht, um die Quellen direkt anzugehen. Eine Entscheidung darüber, ob das Urteil der Vorinstanz Bestand hat, wird innerhalb der kommenden drei Monate erwartet. (anw)