Auch Vodafone wegen Prepaid-Praxis vor Gericht

Der Verbraucherzentrale Bundeverband klagt in Düsseldorf gegen den Verfall von Prepaid-Guthaben nach 15 Monaten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 182 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Wegen der umstrittenen Praxis der deutschen Mobilfunkanbieter, vorab bezahltes Guthaben auf SIM-Karten-Konten (Prepaid) nach einer bestimmten Zeit verfallen zu lassen, gehen Verbraucherschützer nach O2 jetzt auch gegen Vodafone vor. Am morgigen Mittwoch ist vor dem Landgericht Düsseldorf der erste Verhandlungstag. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte Vodafone im August 2005 unter anderem auf Streichung einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) veklagt, nach der ein Guthaben nach 15 Monaten verfällt, wenn es nicht innerhalb dieser Zeit wieder aufgeladen wird.

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes München hatte eine ähnliche Klausel des Netzbetreibers O2 jüngst in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. O2 hatte daraufhin eine genaue Prüfung angekündigt, die Entscheidung aber schließlich akzeptiert und auf den Gang vor den Bundesgerichtshof verzichtet. Wie ein Sprecher des VZBV erklärte, könne auch das ähnlich gelagerte Verfahren gegen Vodafone durch die Instanzen gehen, jeder Tag Verzögerung bedeute "bares Geld für die Anbieter".

Aus dem Urteil des OLG München erwächst Kunden allerdings kein automatischer Anspruch auf Rückzahlung bereits verfallener Guthaben. Die Verträge anderer Mobilfunkunternehmen bleiben davon ebenso unberührt. Die Verbraucherschützer haben bei den bemängelten Prepaid-Veträgen zunächst nur die Möglichkeit, einzeln gegen die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter vorzugehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte nach dem Erfolg gegen O2 bereits weitere Schritte gegen die Branche angekündigt.

Das nach dem Verzicht auf Revision inzwischen rechtskräftige Urteil des OLG München dürfte die Düsseldorfer Kammer allerdings nicht unbeeindruckt lassen. Angesichts der Signalwirkung der Münchner Entscheidung stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob sie es jeweils auf einen Rechtstreit ankommen lassen oder ihre Geschäftsbedingungen freiwillig anpassen. Bei Vodafone ist nach Angaben einer Sprecherin noch keine Entscheidung gefallen. Der Düsseldorfer Mobilfunker möchte erst den Ausgang des morgen beginnenden Verfahrens abwarten. (vbr)