Auf ein Neues: Was im IT-Recht 2021 auf uns zukommt

Seite 3: Was nicht geregelt wird

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Neben Gesetzgebungsverfahren ist auch interessant, was nicht gesetzlich geregelt werden soll. Seit Jahren herrscht bei vielen Unternehmen und IT-Spezialisten Unsicherheit, ob Freelancer bei längerer Tätigkeit für einen Auftraggeber als deren Angestellte eingestuft werden. In einem solchen Fall von Scheinselbstständigkeit werden oftmals für etliche Jahre Sozialversicherungsbeiträge beim Auftraggeber beziehungsweise Arbeitgeber nacherhoben. Das gilt auch dann, wenn der IT-Freelancer das selbst gar nicht wünscht.

Das Bundesarbeitsministerium lehnt Regelungen für nur eine Branche als „zu starr“ ab. Es verweist darauf, dass die Sozialversicherung „neben dem Schutz des Einzelnen dem Schutz der Solidargemeinschaften verpflichtet“ ist. Damit sind unter anderem die vom Branchenverband Bitkom erhobenen Forderungen nach Rechtssicherheit für die Betroffenen vom Tisch. Spätestens im Rahmen der Koalitionsverhandlungen einer künftigen Bundesregierung dürfte das Thema aber wieder eine Rolle spielen.

Ebenfalls vom Tisch ist das vor einigen Monaten angekündigte weitreichende Recht auf Homeoffice. Nach Kritik von Arbeitgebern und vom Koalitionspartner CDU hat Bundesarbeitsminister Heil kürzlich eingelenkt und spricht nun nur noch davon, „gemeinsam einen modernen Rahmen für mobile Arbeit beschließen“ zu wollen. Arbeitnehmer sollen danach zumindest einen „Erörterungsanspruch“ gegen ihren Arbeitgeber haben, wenn sie ganz oder zeitweilig ins Homeoffice wechseln wollen. Kritiker wollen dies komplett Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen und verweisen auf die „neue Normalität in der Arbeitswelt“, die die Coronapandemie bereits geschaffen hat und die ohnehin nachhaltig wirken werde.

Im IT-Recht bleibt es spannend, auch im kommenden Jahr. Neben Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene dürften auch der Brexit und der Wechsel im Weißen Haus Auswirkungen haben. Möglicherweise gelingt es etwa mit der neuen US-Regierung, eine DSGVO-kompatible Nachfolgeregelung zum gescheiterten EU-US Privacy Shield zu vereinbaren.

Durch das näher rückende Ende der laufenden Legislaturperiode herrscht Hektik in Berlin, denn laufende Gesetzgebungsverfahren müssen vor Herbst 2021 zum Abschluss gebracht werden. Nach der wie immer von Lobbyarbeit geprägten Bundestagswahl folgen dann Koalitionsverhandlungen, die wie früher zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des IT-Rechts umfassen dürften.

Auch auf die EU-Ebene muss man schauen: Der jüngst veröffentlichte „Aktionsplan für geistiges Eigentum“ der EU verspricht spannende Diskussionen über die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im IT-Recht, etwa in den Bereichen Datenwirtschaft, KI, Blockchain und IoT.

(ur)