Ausgabe der einheitlichen Steuer-ID verzögert sich

Die aufwendigen Vorbereitungen für die Ausgabe der neuen, einheitlichen Steuernummer laufen noch, sodass die umstrittene lebenslange Personenkennziffer voraussichtlich erst im Frühjahr 2008 verteilt werden kann.

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Die aufwendigen Vorbereitungen für die Ausgabe der neuen, einheitlichen Steuernummer laufen noch. Die Behörden können die heftig umstrittene Personenkennziffer daher voraussichtlich erst vom Frühjahr 2008 an verteilen. Einen entsprechenden Bericht des Berliner Tagesspiegels bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums prinzipiell. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die eindeutige Identifikationsnummer nach dem Schaffen der gesetzlichen Grundlagen schon von Juli an jedem Deutschen vom Baby bis zum Opa verpassen sollte. Das BZSt ist aber noch damit beschäftigt, die Voraussetzungen für das Projekt zu schaffen.

Grund für die Verzögerung: Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen sollen im Rahmen der Durchnummerierung der Bevölkerung erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt werden. Ersetzt werden sollen damit die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern. Die elfstellige Kennung ist mit persönlichen Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad verknüpft. Die Meldebehörden sind angehalten, gemeinsam mit dem zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des neuen Systems aufzuklären. Die Bundesregierung erwartete daher bereits im Vorfeld angesichts der umfassenden Verwaltungsarbeiten Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der Datenbestände.

Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer noch über sein Ableben hinaus 20 Jahre lang angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft werden soll, kritisch. Sie fürchten einen Einstieg in die Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa könnten nach Ansicht der Bürgerrechtler die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden.

Besondere Bedenken hat daher der zusätzliche Plan der Bundesregierung ausgelöst, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 die neuen Steueridentifikationsnummern in einer zentralen Datenbank zu speichern. Dagegen protestiert unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Seiner Ansicht nach entsteht durch die gemeinsame Speicherung der Nummern sowie persönlicher Angaben wie Name, Geschlecht, aktuelle Adresse und Geburtsdatum ein "bisher nicht gewolltes bundeseinheitliches, zentrales Melderegister". Dieses dürfe zwar zunächst nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. "Wenn aber erst einmal sehr viele Daten da sind, dann wachsen die Begehrlichkeiten", moniert der oberste deutsche Datenschützer.

Die Bundesregierung hält dagegen, dass mit dem Zentralregister die herkömmliche Lohnsteuerkarte auf Papier abzuschaffen und durch ein elektronisches Verfahren zu ersetzen. Sie erhofft sich davon weniger Bürokratie. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung koalitionsintern aber angekündigt, dass sie die Einwände Bedenken der Datenschützer noch einmal mit der SPD erörtern will. Es sei fraglich, ob die umfangreichen personenbezogenen Informationen tatsächlich in einem zentralen Pool gespeichert werden müssten, hieß es. Möglicherweise würden dafür auch Landesmelderegister ausreichen.

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(Stefan Krempl) / (jk)