Australische Musikindustrie geht gegen KaZaa vor

Zur Beweissicherung wurden sowohl Geschäfts- wie Privaträume durchsucht.

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Von
  • Amke Block

Die australische MIPI (Music Industrys Piracy Investigations), ein Zweig des australischen Phonoverbands ARIA (Australian Recording Industry Association), reichte Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen KaZaAs in Sydney ansässige Mutterfirma "Sharman Networks" ein. Vor Gericht erwirkten die Kläger einen Beschluss zur sofortigen Beweismittelsicherung vor Ort. Auf Basis der so genannten "Anton Pillar Order" wurde mit der Beweisaufnahme in 12 Liegenschaften begonnen. Betroffen sind sowohl die Büros von Sharman Networks und Brilliant Digital Entertainment (BDE), als auch Privatwohnungen von Mitarbeitern, insbesondere des Sharman CEOs Nikki Hemming, Shermans Technologie-Direktor und BDEs CEO und Präsident Kevin Burmeister. Ebenfalls durchsucht wurden Räume einiger Telekommunikationsunternehmen, darunter Akamai Technologies AAP, NTT Australia und Telstra Corporation.

BDE und Sharman verbindet eine lange Geschäftsbeziehung, BDEs später gegründeter Ableger "Altnet" hostet gegen Bezahlung Content im KaZaA-Network. Der Aktion gingen nach Angaben der MIPI sechs Monate Recherchen seitens der Behörden voraus. "Dies ist der größte Fall von Urheberrechtsverletzung in Australien," so Michael Speck, Chef-Fahnder der MIPI. "Diese Leute sind die größten Urheberrechtsbrecher in der ganzen Welt. Ihr Unternehmen handelt global und basiert fast komplett auf illegalem Traffic."

Bisher war der juristische Kampf der Musikindustrie gegen Kazaa nicht von Erfolg gekrönt. Ein niederländisches Gericht hatte erst kürzlich im Streit der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra und Kazaa in letzter Instanz festgestellt, dass Kazaa für das Kundenverhalten nicht verantwortlich seine P2P-Software weiter vertreiben könne. Weiterhin sind derzeit noch Berufungsklagen der Industrie gegen Grokster und StreamCast Networks anhängig. Sharman selber verklagt derzeit die Musikindustrie in den USA wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen. (Amke Block / momag.net) / (sha)