Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes und des BKA

Der Bundesinnenminister hat bereits ein zweites Anti-Terror-Paket geschnĂĽrt.

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Von
  • Florian Rötzer

Bundesinnenminister Otto Schily will die Gunst der Stunde nutzen. Kaum ist das erste Anti-Terror-Paket der Bundesregierung geschnürt (Das Rennen um die innere Sicherheit), ist schon das zweite auf dem Weg. Der "Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" soll Ende Oktober im Bundeskabinett verhandelt werden und "die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verbesserung des Informationsaustausches sowie der Schaffung notwendiger identitätssichernder Maßnahmen" schaffen, "die für eine entschlossene, aber auch wirkungsvolle Bekämpfung des internationalen Terrorismus dringend erforderlich sind."

Der von Bundesinnenminister Otto Schily entworfene Maßnahmenkatalog, der Bund und Ländern erhebliche Mehrkosten aufbürden würde, rührt an den Grundfesten rechtsstaatlicher Prinzipien. So sollen BKA-Ermittler in Zukunft ohne strafprozessualen Anfangsverdacht und verstärkt auch verdeckt tätig werden können. Vornehmlich das Internet, das "Terroristen ein neues Tätigkeitsfeld" eröffnet, soll vom BKA stärker durch "anlassunabhängige" Streifen oder der "Rasterfahndung"-Suchmaschine INTERMIT überwacht werden. Im Visier stehen dabei das Ausspähen (§ 202 a Strafgesetzbuch), die Datenveränderung (§ 303 a StGB) sowie die Computersabotage (§ 303b StGB).

Auch dem Bundesverfassungsschutz will Schily ein deutlich aufgestocktes Instrumentarium an die Hand geben. Er soll das Recht erhalten, "Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten". Die Behörde soll Zugriff auf die Verbindungsdaten erhalten, Bewegungsbilder Verdächtiger über die Auswertung der Standortangaben von Mobiltelefonen erstellen und sogar den umstrittenen "IMSI-Catcher" zur Ermittlung von Geräte- und Kartennummern einsetzen dürfen.

Das 135 Seiten umfassende Paket sieht neben der Aufnahme von biometrischen Daten in die Ausweise auch Änderungen des Ausländergesetzes und des Asylrechts vor. So überlegt das Innenministerium, etwa bei Asylbwerbern ohne Papiere eine gesetzliche Grundlage für Sprachaufzeichnungen zu schaffen, mit der eine identitätssichernde Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunftsregion erfolgen kann. (Stefan Krempl)

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