Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert

Beschlüsse des Innenausschusses im Bundesrat können der Rundumüberwachung der Telekommunikations- und Internet-Nutzer Vorschub leisten.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Innenausschuss des Bundesrats fordert eine zwölfmonatige Speicherung aller bei der Telekommunikation anfallenden "Verkehrsdaten" auf Vorrat. Er geht damit weit über die sechsmonatige Frist hinaus, für die der Rechtausschuss der Länderkammer jüngst plädiert hat. Zugriff auf die Daten, in denen unter anderem die kompletten beim Telefonieren, SMS-Versand oder bei der Internetnutzung anfallenden Verbindungsabläufe gespeichert werden sollen, sollen Strafverfolger, Geheimdienste, Verfassungsschützer sowie das Zollkriminalamt erhalten. Wie umfangreich die präventive Überwachung der Nutzer durch den Antrag werden könnte, ist selbst in Fachkreisen noch umstritten.

Aber nicht nur die Wirtschaft lehnt die Vorratshaltung von Daten auf Grund der hohen Kosten ab. Auch die Datenschützer von Bund und Ländern hatten bereits "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" angemeldet. Die Abstimmung im Plenum der Länderkammer am 19. Dezember wird jedenfalls noch einmal spannend, da die Länder sich selbst noch nicht einig sind, wohin die Reise gehen soll. So hat der Wirtschaftsausschuss in seiner am Donnerstag verabschiedeten Vorlage für die TKG-Reform eine Vorratsdatenspeicherung strikt abgelehnt. Unter Hoffen und Bangen erwartet die Branche zudem die endgültige Haltung des Bundesrats zur künftigen Marktregulierung bei der Telekommunikation.

Einen ausführlichen Artikel zu den Beschlüssen zu Vorratsdatenspeicherung, zu Reaktionen und zum weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bringt c't aktuell: (jk)