Autoren und Literaturagenten vs. Verlage: Ein Rückzieher bei E-Books

Random House hat eine Vereinbarung mit einem rebellischen Literatur-Agenten geschlossen. Eigentlich sollte Amazon die elektronischen Ausgaben der Bücher u. a. von Philip Roth oder Salman Rushdie exklusiv unter Umgehung der Verlage vertreiben.

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Von
  • Jürgen Kuri

Große Aufregung bei den Verlegern von Literatur herrschte Ende Juli: Andrew Wylie, der als Agent diverse berühmte amerikanische Autoren, darunter Philip Roth, betreut, aber auch beispielsweise Salman Rushdie oder den türkischen Nobelpreisträger Orhan Pamuk vertritt, schloss einen Exklusiv-Vertrag mit dem US-Online-Einzelhändler Amazon ab. Die Bücher der von Wylie vertretenen Autoren sollten als E-Books ausschließlich bei Amazon USA unter Wylies Marke Odyssey Editions und unter Umgehung der Verlage zu haben sein. Diese Vereinbarung wurde laut einem Bericht des Wall Street Journal nun zumindest für Bücher, die bei Random House erschienen, rückgängig gemacht. Der Verlag, der zu Bertelsmann gehört, hat 13 der von dem Abkommen mit Amazon betroffenen 20 Bücher herausgegeben.

Dem Vertrag mit Amazon war ein langer Streit vorangegangen, wem die Rechte an den elektronischen Ausgaben von Büchern gehören, über die Verträge geschlossen wurden, als E-Books noch gar nicht absehbar waren. Auch die Höhe von Vergütungen für die elektronischen Ausgaben von Romanen ist umstritten: 25 Prozent vom Netto-Verkaufserlös sind in den USA üblich, Autoren und ihre Agenten wollen aber bis zu 50 Prozent bekommen.

Details zu der nun getroffenen Einigung zwischen Wylie und Random House wurden bislang nicht bekannt, laut einem Verlagssprecher sind sie vertraulich. Die Bedingungen entsprächen aber denjenigen, die man mit anderen Autoren und Literaturagenten für die E-Book-Rechte an der Backlist geschlossen habe.

Random House wird künftig die Titel selbst als E-Books an alle Einzelhändler vertreiben, darunter auch an Amazon. Über die Bücher der anderen Verlage sind noch Verhandlungen im Gange, berichtete die US-Wirtschaftszeitung. Random House hatte das Recht von Amazon bestritten, die Bücher der von Wylie vertretenen Autoren in elektronischer Form zu verkaufen. Zudem hatte Random House alle Autoren, die sich von Wylie vertreten lassen, nach Bekanntwerden des Vertrags mit Amazon boykottiert und keine neuen Bücher von ihnen mehr aufgenommen, weder in elektronischer noch in klassischer gedruckter Form. (jk)