BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Störerhaftung von Forenbetreibern für rechtswidrige Nutzer-Postings, sofern sie davon Kenntnis haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben. Dies entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts am heutigen Dienstag Nachmittag (Az. VI ZR 101/06). Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Er wird also als so genannter "Störer" voll in die Haftung genommen. Dies gilt dem Urteil zufolge auch dann, wenn der eigentliche Urheber des rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.
Mit seinem Urteil hat der BGH ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf hatte die Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt: Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen, hatte das Gericht entschieden. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern.
Das heutige BGH-Urteil dürfte nach ersten Einschätzungen von Rechtsexperten keine Änderungen in der Rechtspraxis mit sich bringen. Der Unterlassungsanspruch nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Postings durch den Forenbetreiber besteht nach Gesetzeslage und ständiger Rechtsprechung schon lange. Zu eventuellen Vorabprüfungspflichten der Forenbetreiber, wie sie etwa das Landgericht Hamburg im bekannten Heise-Forenurteil auferlegen wollte, äußerte sich der BGH-Senat in der Verhandlung nicht. Es bleibt abzuwarten, ob er dazu in der Urteilsbegründung Stellung bezieht. Die Begründung dürfte in drei bis sechs Wochen folgen. (hob)