BGH bestätigt Urteil gegen Eckhard Spoerr

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des ehemaligen Freenet-CEOs und seines Finanzchefs wegen Insiderhandels, verlangte jedoch eine Korrektur der Strafe.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 25 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der frühere Freenet-Chef Eckhard Spoerr und sein damaliger Finanzchef Axel Krieger sind zu recht wegen Insider-Geschäften verurteilt worden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht, können die beiden aber auf eine mildere Bestrafung hoffen.

Das Landgericht Hamburg hatte die Spitzenmanager im Januar 2009 zu Geldstrafen von je 300 Tagessätzen verurteilt. Spoerr sollte 300.000 Euro zahlen, der Finanzchef 150.000 Euro. Außerdem wurden beide verurteilt, den Bruttogewinn aus den Aktienverkäufen von jeweils rund 700.000 Euro an den Staat zu zahlen. Nach Ansicht der BGH-Richter wurden die Strafen auf einer falschen Grundlage errechnet (Az.: 5 StR 224/09, Beschluss vom 27. Januar 2010).

Die Karlsruher Richter hatten keinen Zweifel, dass die Spitzenmanager im Jahr 2004 Insiderwissen ausgenutzt haben. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Telekommunikationsfirma sowie sein Finanzchef verkauften verbotenerweise Aktien und sollen dadurch jeweils rund 1,17 Millionen Euro verdient haben. Es sei ihnen darum gegangen, zumindest teilweise die erzielten Kursgewinne zu realisieren, bevor Umsatzrückgänge im Internetgeschäft veröffentlicht werden mussten, so die Richter.

Nicht korrekt ist aus Sicht des BGH aber die Berechnung der Sondervorteils, den die Männer dadurch erzielten. Er sei zu ihren Ungunsten berechnet worden. Grundlage für die Berechnung dürfe nicht der Kurs eines Tages sein, sondern eine längerfristige Betrachtung. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts wird nun auf Basis des BGH-Urteils neu rechnen müssen. (vbr)