BPjM-Filterliste für jugendgefährdende Websites: Bundesprüfstelle stellt Strafanzeige gegen Blacklist-Hacker

Gegen Verursacher des BPjM-Leaks hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nun Strafanzeige gestellt und außerdem das BKA informiert.

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat Strafanzeige gestellt, weil Unbekannte große Teile der nicht öffentlichen URL-Blacklist mit jugendgefährdenden Webseiten zugänglich gemacht hatten. Der Gesetzgeber habe verhindern wollen, "dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als 'Hitliste' zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen", erklärte die Behörde in einer Mitteilung. Die Veröffentlichung der indizierten URLs laufe damit den Zielsetzungen des Jugendschutzes eklatant zuwider.

Die Filterliste enthalte Angebote, "deren bloßer Aufruf eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann", warnte die BPjM, ohne konkrete Beispiele zu nennen. Nach eigenen Angaben hat die Behörde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie eine Staatsanwaltschaft über den "Hacker-Angriff auf das BPjM-Modul" informiert.

Nach den Angaben der BPjM handelt es sich bei dem Modul um "eine durch die Bundesprüfstelle aufbereitete Datei zur Filterung derjenigen indizierten Internetseiten (Telemedien), deren Anbieter ihren Firmensitz im Ausland haben. Es handelt sich bei den Modul-Daten um Internetseiten, deren Inhalt als jugendgefährdend oder schwer jugendgefährdend eingestuft wurde bzw. sogar als strafrelevant gilt". Eine erste Analyse der Klartextliste hat allerdings ergeben, dass auch 37 de-Domains unter den Einträgen sind. Außerdem waren mehr als 50 Prozent der Links nicht mehr erreichbar. (hob)