ZDF und Böhmermann: Gericht bestätigt Falschberichterstattung über Schönbohm

Eine Sendung von Jan Böhmermann 2022 führte zur Abberufung von Arne Schönbohm. Das beruhte nach einer vorläufigen Einschätzung auf unwahren Behauptungen.

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Schönbohm

(Bild: Lukassek/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Die Sendung "ZDF Magazin Royale" führte im Oktober 2022 zur Abberufung des damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Münchner Landgerichts bekommt Schönbohm in den entscheidenden Punkten recht: Die Berichterstattung von Jan Böhmermann und dem ZDF war falsch und entspricht nicht den journalistischen Standards. Das schreibt unter anderem der Focus. Das Urteil soll am 28. November verkündet werden.

In der Sendung behauptete Böhmermann, dass Schönbohm Verbindungen zu russischen Geheimdiensten habe. Das Ganze hatte weitreichende Konsequenzen für Schönbohm: Nach der Ausstrahlung der Sendung suspendierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihn. Schönbohm beantragte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich, um alle Vorwürfe formal ausräumen zu lassen. Ein solches wurde jedoch nicht eingeleitet, da es für ein relevantes Fehlverhalten keine Anhaltspunkte gab. In den Monaten nach der Sendung wurde Schönbohm zur Akademie für öffentliche Verwaltung versetzt. Schönbohm reichte daraufhin Klage ein und forderte 100.000 Euro Schadensersatz vom ZDF.

Schönbohms Anwalt kritisierte die ZDF-Redaktion und betonte, dass die Sendung negative Schlagzeilen und eine unrechtmäßige Suspendierung für seinen Mandanten zur Folge hatte. Der Streitwert wurde auf 205.000 Euro beziffert. Von den Anwälten des ZDF hieß es laut Focus, dass die Pressefreiheit in Gefahr sei, müsste der Sender die Summe zahlen. Außerdem halte der Sender seine Berichterstattung für richtig und die Entscheidung, Schönbohm zu beurlauben, habe beim Bundesministerium des Innern (BMI) gelegen. Das sehen die Münchner Richter jedoch anders.

Schönbohm verklagte im Sommer 2023 zudem das BMI vor dem Kölner Verwaltungsgericht wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht. Faeser bezeichnete die Kritik aus der Union an ihrem Umgang mit Schönbohm als "Theaterdonner".

Update

Korrigiert, dass es "ZDF Magazin Royale" heißt.

(mack)