BSI verschärft Mindeststandard für IT-Sicherheit in Rechenzentren des Bundes

Das BSI hebt den Sicherheits-Mindeststandard für Rechenzentren der Bundesverwaltung auf das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz.

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(Bild: Panorama Images/Shutterstock.com)

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Von
  • Sven Scharpe

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard zum HV-Benchmark kompakt 5.0 („Bewertungsschema zur Bestimmung der Verlässlichkeit von IT-Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der Hochverfügbarkeit“) als Community Draft veröffentlicht. Der HV-Benchmark (HVB) ist ein Instrument zur Prüfung der Rechenzentrumssicherheit und fester Bestandteil des Mindeststandards. Der Mindeststandard definiert die gültigen Mindestwerte, die bei der Prüfung von Rechenzentren in der Bundesverwaltung erreicht werden müssen.

Sowohl der HV-Benchmark kompakt wie auch der Mindeststandard wurden einer Überarbeitung unterzogen, in deren Mittelpunkt die Anhebung der Mindestwerte steht. Die entsprechenden Werte orientieren sich nun am Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz; bislang war lediglich Basis-Absicherung gefordert. Neu aufgenommen wurde zudem eine Methode zur Ermittlung individueller Sollwerte für ein Rechenzentrum oder für eine IT-Dienstleistung auf der Basis des HVB. Das BSI stellt neben dem Entwurf des Mindeststandards in der Version 1.1.4 und dem HV-Benchmark kompakt 5.0 auch eine Änderungsübersicht auf seiner Webseite zur Verfügung. Eine aktive Mitgestaltung durch Fachleute aus Wirtschaft und Verwaltung ist seitens des BSI ausdrücklich erwünscht.

(sve)