Baden-Württemberg will schärfere Gesetze gegen Datenhandel

Mit einem Vorstoß im Bundesrat will Baden-Württemberg die Bürger besser vor der Weitergabe ihrer Daten durch Firmen schützen.

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Im Kampf gegen den massenhaften Missbrauch von Kundendaten baut Baden-Württemberg auf gesetzliche Änderungen und auf die Wachsamkeit der Verbraucher. "Der beste Verbraucherschützer über seine Daten ist der Verbraucher selbst", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk heute in Stuttgart. Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte zu einer geplanten Bundesratsinitiative des Landes: "Wir wollen die Rechte der Bürger gegen diese unerwünschten Auswüchse stärken und den Datenschutz verbessern."

Mit dem Vorstoß in der Länderkammer will Baden-Württemberg die Bürger besser vor der Weitergabe ihrer Daten durch Firmen schützen. Häufig stimmten Verbraucher im Internet pauschal über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weitergabe ihrer Daten zu, sagte Hauk. Dies dürfe aber nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen geschehen. Hauk betonte erneut, Datenhändler müssten künftig verpflichtet sein, über gespeichertes Material und seine Weitergabe zu informieren. Dazu müsse die Regelung im Bundesdatenschutzgesetz gestrichen werden, wonach Betroffene über Herkunft und Empfänger der Daten nicht informiert werden müssen, wenn Geschäftsgeheimnisse gefährdet sein könnten. Die betrieblichen Interessen stünden hier unangemessen über denen des Verbrauchers, fügte Hauk hinzu.

Die beiden Minister betonten, die Bürger könnten sich selbst mit einfachen Mitteln gegen die Weitergabe ihrer Daten schützen. "Jeder Verbraucher hat heute die Möglichkeit, bereits der Nutzung und der Weitergabe seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen, aber er muss es halt auch tun", sagte Hauk. Zum eigenen Schutz sollten Daten nur verschlüsselt verschickt werden.

Vorsicht sei bei Gewinnspielen oder Preisausschreiben geboten, die oftmals Unternehmen nur dazu dienten, persönliche Daten zu sammeln. Die eigene Bankverbindung sollten Betroffene nur dann angeben, wenn es zwingend notwendig sei, erklärten die Minister. Rech betonte, die Weitergabe von Bankdaten ohne Einwilligung der Betroffenen könne schon jetzt als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt werden. Die Landesregierung will insbesondere Preisausschreiben einen Riegel vorschieben, bei denen die Angabe eines Bankkontos zur Voraussetzung für die Teilnahme gemacht wird. "Solche Kopplungsgeschäfte sollten verboten werden", sagte Hauk.

Weiter gehörten die rechtlichen Regelungen für Callcenter auf den Prüfstand, meint Rech. Bei unerlaubter Telefon-, Fax- und E-Mail-Werbung sollen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz künftig die Möglichkeit haben, ein Bußgeld zu verhängen. Außerdem müsse eine gesetzliche Verpflichtung erwogen werden, dass Callcenter-Mitarbeiter bei Anrufen außer dem Namen ihres Auftragsgeber auch den des eigenen Unternehmens nennen.

Zum Skandal um den illegalen Handel mit Kunden- und Kontendaten siehe auch:

(anw)