Bahn baut um - Telekom muss zahlen
Die Telekom hatte von der DB Netz AG insgesamt 182.650 Euro gefordert, weil nach dem Bau von Unter- und Überführungen an S-Bahnlinien Telekommunikationskabel neu gezogen werden mussten. Gibts nicht, befand jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Die Deutsche Telekom hat im Rechtsstreit mit der DB Netz AG um die Erstattung von Kosten für die Neuverlegung von Telekommunikationskabeln nach Umbauten an S-Bahnlinien eine Niederlage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einstecken müssen. Das Bonner Unternehmen verlangte von der Bahn-Tochter insgesamt 182.650 Euro, weil nach dem Bau von Unter- und Überführungen an den S-Bahnlinien im hessischen Heusenstamm und Rodgau Kabel neu gezogen werden mussten.
Die DB Netz AG berief sich jedoch auf eine Vereinbarung noch zu Staatskonzern-Zeiten (damals Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost), wonach die Unternehmen Kosten für Umbauten selbst zu tragen hätten, wenn sie das Straßen- und Wegenetz für ihre Schienen beziehungsweise ihre Telekommunikationslinien kostenlos benutzen dürfen. Dem folgten die VGH-Richter: Auch wenn die Umbauten größer seien, entbinde dies die Telekom nicht von ihrer Pflicht. Die Modernisierung einer Strecke sei völlig normal und Bestandteil der Vereinbarung. (pmz)