Balkonkraftwerk-Förderung: Anträge können in Berlin ab Freitag gestellt werden

Seit Beginn des Jahres fällt die Umsatzsteuer auf Balkonkraftwerke weg. In einigen Bundesändern werden Mini-Solaranlagen zudem gefördert. So auch in Berlin.

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In Deutschland gibt es einige weit bekannte Solardachprojekte, wie etwa das Solardorf Vauban in Freiburg.

(Bild: Gyuszko-Photo/Shutterstock.com)

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Balkonkraftwerke sind zu Beginn des Jahres noch einmal stärker in den Blick von Nutzerinnen und Nutzer gerückt. Das liegt zum einen an der zum 1. Januar weggefallenen Umsatzsteuer auf Mini-Solaranlagen, andererseits daran, dass Discounter wie Netto oder Online-Händler wie Otto neben Baumärkten in das Geschäft einsteigen – aber auch an Förderanreizen.

In Berlin können ab diesem Freitag (10. Februar) nun Anträge auf eine Förderung von Balkonkraftwerken gestellt werden. Das berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur dpa. Der Senat will den Anteil von Solarstrom in Berlin deutlich erhöhen und fördert, wie anderen Gemeinden und Bundesländer auch, deshalb künftig auch Mini-Solaranlagen.

Gerade Mieterinnen und Mieter, die keinen Platz für eine größere Solaranlage haben, können mit einem Photovoltaikmodul auf dem Balkon selbst Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Das Berliner Förderprogramm SolarPlus wird dafür erweitert, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft mitteilte. Ab Freitag ist es nun möglich, Anträge für einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für den Kauf eines sogenannten Steckersolargeräts zu stellen. Dafür stehen insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt für Balkonkraftwerke sind Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin. Die Anträge sollen online gestellt werden auf der Website der IBB Business Team GmbH, die sich im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) um Förderprogramme kümmert. Die Wirtschaftsverwaltung weist darauf hin, dass bei der Antragstellung das Steckersolargerät noch nicht bestellt oder gekauft worden sein darf.

Die Wirtschaftsverwaltung rät Interessenten außerdem zu prüfen, ob der Balkon günstig zur Sonne ausgerichtet und nicht verschattet ist und ob sich das Gerät sicher befestigen lässt. Voraussetzung ist außerdem das Einverständnis des Vermieters. Außerdem muss das Steckersolargerät den Angaben zufolge an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden.

Ob zum Beispiel der Stromkreis geeignet sei, lasse sich bei den Wohnungseigentümern oder einem Elektrofachbetrieb erfragen, heißt es in der Mitteilung der Berliner Senatsverwaltung Wirtschaft. Grundsätzlich muss die Installation der Solaranlage durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Anschluss und Inbetriebnahme des Steckersolargerätes sollten eine Woche nach der Anmeldung bei Stromnetz Berlin erfolgen, äußert die Senatsverwaltung. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken haben wir in dieser FAQ aufbereitet.

"Berlin will einen Solarstromteil von 25 Prozent erreichen. Deshalb treiben wir die Solarwende gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern in Berlin voran", sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos). Die Förderung der Balkonkraftwerke sei ein weiterer Schritt Richtung Klimaneutralität in Berlin. "Der produzierte Strom fließt in den eigenen Stromkreislauf und reduziert so die eigenen Energiekosten."

Die Hauptstadt ist dabei nicht die einzige und die erste Gemeinde beziehungsweise das erste Bundesland, das Balkonkraftwerke fördert. Neben Berlin fördern schon viele Städte sowie mehrere Länder die Anschaffung von Mini-Solaranlagen. Laut einer Übersicht zur Förderung von Balkonkraftwerken von Finanztip.de zählen beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die jedoch nicht nur Mieter fördern. Mehr als 20 Kommunen unterstützen die Anschaffung der Mini-Solaranlagen. Die höchste Fördersumme zahlt aktuell demnach die Stadt Heidelberg mit bis zu 750 Euro.

(tkn)