Balkonkraftwerke: 2 kW statt 960 W Höchstleistung gefordert

In seinem Entwurf für eine Produktnorm sieht der VDE eine niedrigere Höchstleistung vor als gesetzlich möglich. Das finden Verbraucherschützer nicht gut.

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Solarpanel, darauf verschlungene Anschlusskabel

(Bild: heise online; ds)

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Die erlaubte Höchstleistung für Steckersolargeräte sollte höher gesetzt werden als bisher vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) vorgesehen. Das meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme zu einem Entwurf des VDE für eine Steckersolargeräte-Produktnorm.

Anders als gesetzlich vorgesehen auf 2 kW habe der VDE den Höchstwert für die installierte Leistung auf 960 W festgelegt, schreibt der vzbv. Er solle den Wert an das Gesetz anpassen. Mit dem Solarpaket I wurde Mitte Mai dieses Jahres das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt angehoben. Zulässig ist eine installierte Leistung der Solarmodule von 2 kW. Der VDE solle seine Produktnorm an diese Vorgabe anpassen, meint der vzbv. Einer anderen seiner Forderungen sei der VDE nachgekommen, indem er die in seinem ersten Entwurf vorgesehene maximale Wechselrichterleistung von 600 Voltampere nun auf 800 Voltampere angehoben hat.

Im ersten Entwurf der Produktnorm sei die Nutzung des Schuko-Haushaltssteckers nicht abschließend geklärt worden, schreibt der vzbv. Daraufhin habe er im Februar 2023 gefordert, dass der Anschluss an eine klassische Haushaltssteckdose (Schukosteckdose) als normenkonform gelten sollte. Die möglichen Steckverbindungen seien im zweiten Entwurf der Produktnorm nun in den verbindlichen Teil der Norm aufgenommen worden. Neben dem Wieland-Stecker solle auch der Schuko-Haushaltsstecker unter bestimmten Sicherheitsvorgaben zugelassen werden.

Dabei müsse es bleiben, fordert der vzbv. "Die vorgesehene Erlaubnis, Steckersolargeräte an eine klassische Haushaltssteckdose anzuschließen, würde Verbraucher:innen eine einfache und kostengünstige Nutzung der Geräte ermöglichen", sagte Henning Herbst, vzbv-Referent für Strommarkt und Erneuerbare Energien. "Die erlaubte Modulleistung sollte an die gesetzlichen Regelungen des Solarpakets I angepasst werden. Das schafft für Verbraucher:innen Klarheit durch einheitliche Regelungen."

Die Produktnorm VDE 0126-95, an der der VDE arbeitet, ist kein Gesetz, Balkonkraftwerk-Besitzer können dagegen straffrei verstoßen. Allerdings werden die VDE-Normen von Sachverständigen zum Beispiel in Versicherungsfällen zu Rate gezogen. Wer sich also nicht an die Norm hält, droht im Schadensfall auf den Kosten sitzenzubleiben. Im Februar dieses Jahres waren VDE-Dokumente zu der Produktnorm bekannt geworden. Dabei hieß es, der VDE habe Bedenken bei älteren Installationen, bei denen in sehr ungünstigen Lastfällen höhere Modulleistungen zur Überhitzung von Kabel oder gar Bränden führen könnten. In einem Positionspapier von 2023 sprach der VDE davon, 800 W entsprächen der Norm auf europäischer Ebene.

Zunächst einmal bekommen Mieter gegenüber den Vermietern mehr Rechte, Balkonkraftwerke anzubringen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstagabend ein Gesetz verabschiedet. Durch das Gesetz werden Balkonkraftwerke "privilegierte bauliche Veränderungen". Dadurch müssen Mieter und auch Wohnungseigentümer die Installation einer solchen Solaranlage nicht eigens begründen.

(anw)