Balkonkraftwerke: BNetzA überprüft Hoymiles-Wechselrichter HM-800
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft die HM-800-Wechselrichter von Hoymiles. Ein Verbot wurde nicht ausgesprochen.
Nach einem Balkonkraftwerk-Test der Stiftung Warentest kursiert das Gerücht um ein Verbot des Wechselrichters Hoymiles HM-800. heise online hat dazu die Bundesnetzagentur (BNetzA) befragt, zudem hat Hoymiles Stellung bezogen.
Offenbar geht es um die Überprüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Hoymiles schreibt in der Stellungnahme, dass das Unternehmen seit Juli 2023 "gelegentlich Meldungen von Kunden aus Deutschland, in denen Auffälligkeiten bei der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) von Produkten unserer HM-800 Reihe berichtet wurden", erreichten. Der Hersteller ergänzt: "Nach umgehenden und umfassenden Untersuchungen konnten wir feststellen, dass es bei der Verwendung einiger Produkte zu Unregelmäßigkeiten im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit kommen kann".
BNetzA: Kein Verbot ausgesprochen
Auf unsere Anfrage stellt die BNetzA klar: "Die Bundesnetzagentur hat den Wechselrichter Hoymiles HM-800 zur Überprüfung vom Markt entnommen" – sprich, die Behörde hat sich über übliche Vetriebskanäle Geräte besorgt, anstatt auf Muster direkt vom Hersteller zu setzen. Die Behördensprecherin erörtert: "Die Formulierung 'nahm ihn vorläufig vom Markt' impliziert, dass wir ein Verbot oder Ähnliches ausgesprochen haben. Das ist nichtzutreffend, da die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist." Weitere Angaben zum laufenden Verfahren könne die BNetzA nicht machen.
Hoymiles erklärt weiter: "Ab August 2023 stellten wir die Produktion der HM-Serie ein und stoppten den Vertrieb in der gesamten EU". Die HM-Baureihe sei seit 2022 durch die HMS-Serie ersetzt worden, die alle Tests einschließlich EMV-Prüfungen bestanden habe. "Nach der Aufforderung der BNA hat Hoymiles die Produktion und den Vertrieb der entsprechenden Baureihe in der EU eingestellt", erörtert der Hersteller. Die BNetzA führt zudem aus: "Hoymiles kontaktiert eigenen Angaben zufolge aktuell seine Händler, um die betroffenen Produkte zurückzuholen".
Kunden müssen nichts machen
Wer einen Wechselrichter der Hoymiles HM-Baureihe wie den HM-800 einsetzt, muss indes nichts machen. Die Sprecherin der BNetzA erklärt das deutlich: "Ein Rückruf bereits ausgelieferter oder eingebauter Wechselrichter beim Kunden ist nicht erforderlich. Produkte dürfen weiter betrieben werden. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesnetzagentur aktuell nicht notwendig".
Der Boom der Balkonkraftwerke im Rahmen der Energiewende hat dazu geführt, dass hunderttausende Mikrowechselrichter diverser Anbieter auf dem Markt vertreten sind. Nicht alle halten dabei alle Vorschriften ein. Etwa Wechselrichter von Deye gerieten in die Kritik, da ihnen ein Relais als doppelte Schutzvorrichtung fehlte, das im Zertifizierungsprozess im Mustergerät noch vorhanden war. Deye hat daher viele tausende externe Relais-Boxen an betroffene Kunden geliefert, die das fehlende Relais für die Serienprodukte nachrüsten.
(dmk)