Balkonkraftwerke: Zahl der Steckersolargeräte seit Anfang 2024 verdoppelt

Die Zahl der Balkonkraftwerke ist dieses Jahr in Deutschland stark gewachsen. Die Solarwirtschaft glaubt, das Wachstum werde sogar noch wachsen.

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Photovoltaik an einem Balkon in Bremen.

Balkonkraftwerk an einem Haus in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland hat sich seit Anfang dieses Jahres verdoppelt. Im Marktstammdatenregister sind 716.435 Balkonkraftwerke verzeichnet, die vor dem 1. Oktober 2024 in Betrieb gingen. Vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen waren 351.287 Steckersolargeräte.

Dieser Trend dürfte noch zunehmen, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). Dafür habe der Gesetzgeber mit dem Abbau mehrerer bürokratischer Hemmnisse die Grundlage geschaffen. Dazu zählt der BSW Meldepflichten beim Netzbetreiber, zudem seien die Preise der Solarsysteme weiter gesunken.

Dabei verweist der BSW auf Änderungen am Wohneigentums- und Mietrecht, dem der Bundesrat Ende September dieses Jahres zugestimmt hat. Durch die Gesetzesänderung werden Balkonkraftwerke zu "privilegierten Vorhaben". Dadurch können Eigentümergemeinschaften das Anbringen der Steckersolaranlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern, ähnlich baulicher Veränderungen, "die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen".

Das neue Recht werde "den Weg frei machen für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland", sagte Körnig. Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.

Bei der Gelegenheit weist der BSW darauf hin, dass zunehmend größere Selbstbau-Sets erhältlich seien, die als "Balkonkraftwerk" verkauft würden, tatsächlich seien es aber Photovoltaikanlagen, die vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen.

Die Solarwirtschaft betont auch, es sei technisch nicht zulässig und rechtlich problematisch, mehrere Solargeräte parallel zu betreiben. Die vom Gesetzgeber geschaffenen rechtlichen Vereinfachungen gelten für Steckersolargeräte mit typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodulen (je 300 bis 400 Watt) und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung.

"Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen sind Steckersolargeräte so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) begrenzt sind", erläutert Körnig.

Ein weiteres wichtiges Merkmal sei, dass nur Systeme ohne Batteriespeicher als Steckersolargerät bezeichnet werden können, da Batterien zusätzliche Sicherheit benötigten und sich der Montageort eines Balkonkraftwerks meist nicht dafür eigne, einen Batteriespeicher dauerhaft zu betreiben. Alle Systeme mit Batteriespeichern müssen nach wie vor von einer Elektrofachkraft installiert und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

(anw)