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Balkonkraftwerke: Zahl der SteckersolargerÀte seit Anfang 2024 verdoppelt

Andreas Wilkens
Photovoltaik an einem Balkon in Bremen.

Balkonkraftwerk an einem Haus in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

Die Zahl der Balkonkraftwerke ist dieses Jahr in Deutschland stark gewachsen. Die Solarwirtschaft glaubt, das Wachstum werde sogar noch wachsen.

Die Zahl der Balkonkraftwerke [1] in Deutschland hat sich seit Anfang dieses Jahres verdoppelt. Im Marktstammdatenregister sind 716.435 Balkonkraftwerke verzeichnet, die vor dem 1. Oktober 2024 in Betrieb gingen. Vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen waren 351.287 SteckersolargerÀte.

Dieser Trend dĂŒrfte noch zunehmen, meint Carsten Körnig, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). DafĂŒr habe der Gesetzgeber mit dem Abbau mehrerer bĂŒrokratischer Hemmnisse die Grundlage geschaffen. Dazu zĂ€hlt der BSW Meldepflichten beim Netzbetreiber, zudem seien die Preise der Solarsysteme weiter gesunken.

Dabei verweist der BSW auf Änderungen am Wohneigentums- und Mietrecht, dem der Bundesrat Ende September dieses Jahres zugestimmt hat [2]. Durch die GesetzesĂ€nderung werden Balkonkraftwerke zu "privilegierten Vorhaben". Dadurch können EigentĂŒmergemeinschaften das Anbringen der Steckersolaranlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern, Ă€hnlich baulicher VerĂ€nderungen, "die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen".

Das neue Recht werde "den Weg frei machen fĂŒr die Nutzung von SteckersolargerĂ€ten auf Balkonen, Terrassen und DachgĂ€rten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland", sagte Körnig. Mieterinnen und Mieter haben kĂŒnftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die WohneigentĂŒmergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren SteckersolargerĂ€tes.

Bei der Gelegenheit weist der BSW darauf hin, dass zunehmend grĂ¶ĂŸere Selbstbau-Sets erhĂ€ltlich seien, die als "Balkonkraftwerk" verkauft wĂŒrden, tatsĂ€chlich seien es aber Photovoltaikanlagen, die vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden mĂŒssen.

Die Solarwirtschaft betont auch, es sei technisch nicht zulĂ€ssig und rechtlich problematisch, mehrere SolargerĂ€te parallel zu betreiben. Die vom Gesetzgeber geschaffenen rechtlichen Vereinfachungen gelten fĂŒr SteckersolargerĂ€te mit typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodulen (je 300 bis 400 Watt) und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung.

"Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen sind SteckersolargerĂ€te so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) begrenzt sind", erlĂ€utert Körnig.

Ein weiteres wichtiges Merkmal sei, dass nur Systeme ohne Batteriespeicher als SteckersolargerĂ€t bezeichnet werden können, da Batterien zusĂ€tzliche Sicherheit benötigten und sich der Montageort eines Balkonkraftwerks meist nicht dafĂŒr eigne, einen Batteriespeicher dauerhaft zu betreiben. Alle Systeme mit Batteriespeichern mĂŒssen nach wie vor von einer Elektrofachkraft installiert und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

(anw [3])


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https://www.heise.de/-9962460

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[1] https://www.heise.de/thema/Balkonkraftwerk
[2] https://www.heise.de/news/Balkonkraftwerke-Bundesrat-winkt-Erleichterungen-durch-9955690.html
[3] mailto:anw@heise.de