Befangenheitsantrag von Ex-Infomatec-Manager abgelehnt
Das Augsburger Landgericht vertagte den Prozess auf den 3. April. Die Verteidigung meint, es fehlten in den Ermittlungsakten wichtige Vernehmungsprotokolle.
Nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung geriet der Prozess gegen die ehemaligen Infomatec-Manager Gerhard Harlos und Alexander Häfele vor dem Augsburger Landgericht gleich zum Auftakt ins Stocken. Häfeles Verteidiger Winfried Holtermüller warf dem Vorsitzenden Richter Rainer Brand ein "Verfahren um jeden Preis" vor.
Das Gericht erklärte den Befangenheitsantrag zunächst für zulässig. Eine zweite Kammer wies nach einer Beratungspause den Befangenheitsantrag jedoch als unbegründet zurück. Die vorgetragenen Gründe der mangelnden Unparteilichkeit der Richter seien nicht gegeben. Daraufhin brachte die Verteidigung einen zweiten Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung ein. In den Ermittlungsakten fehlten wesentliche Vernehmungsprotokolle von zwei wichtigen Zeugen. Dies sei nicht hinnehmbar. Die Verteidigung forderte die Ergänzung der Akten. Das Gericht vertagte eine Entscheidung über diesen Antrag auf den zweiten Verhandlungstag am Donnerstag, den 3. April.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, bereits beim Börsengang im Jahr 1998 den Wert des Unternehmens Infomatec stark überhöht dargestellt zu haben. Der reale Wert der Anteile von damals rund 2,7 Millionen Euro sei bewusst auf 101 Millionen Euro taxiert worden. Dadurch sei der Emissionspreis der Aktie zu hoch festgesetzt worden und der Aktienkurs durch falsche Angaben in die Höhe getrieben worden. Durch die Talfahrt des Aktienkurses verloren zahllose Aktionäre ein Vermögen. (dpa) / (anw)