Behörden als Vorreiter für behindertengerechte Webseiten

Bis 2005 sollen Menschen mit Handicaps auf Internetangebote und digitale Publikationen des Bundes ohne Probleme zugreifen können.

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Seit dem 24. Juli gilt in Deutschland die neue Rechtsverordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV): Bis 2005 sollen Menschen mit Handicaps auf Internetangebote und digitale Publikationen des Bundes ohne Probleme zugreifen können. Eine Verordnung mit Signalwirkung, so Henning Behme vom IT-Profimagazin iX.

Schon 1997 hatte das World Wide Web Consortium (W3C) die Benutzerfreundlichkeit von Webseiten propagiert, jetzt ist daraus in Deutschland eine Rechtsverordnung geworden. Zunächst gilt diese für öffentlich zugängliche Internetangebote -- aber auch CD-ROMs und DVDs -- aller Bundesministerien sowie von etwa hundert Bundesbehörden.

Damit ist zwar der Geltungsbereich noch eng begrenzt und die Umsetzungsfrist lang. "Aber von dieser Verordnung könnte eine Signalwirkung ausgehen", hofft Behme. In einigen Bundesländern gibt es bereits Überlegungen, die Verordnung auf Landesebene zu übernehmen. In diesem Fall wären Kommunen ebenfalls gezwungen, ihre Internetseiten anzupassen. Auch auf den Wahlkampf wirkt sich die Verordnung anscheinend indirekt aus. Kürzlich stritten sich SPD und FDP darum, wer die erste behindertengerechte Wahlkampfsite im Web hatte.

In technischer Hinsicht geht es in dieser Verordnung vor allem um Sehbehinderte. So sollen Webseiten auch für so genannte Screenreader lesbar sein. Das sind Programme, die Bildschirminhalte vorlesen oder in Blindenschrift anzeigen. Schaltflächen wie Buttons und Imagemap-Areas sollten ausreichend groß sein, damit sie Benutzer mit motorischen Störungen nicht vor unüberwindliche Hindernisse stellen. Blinken und Flackern sind zu vermeiden, da sie bei Menschen mit fotosensitiver Epilepsie Anfälle auslösen können. Animationen sollten abschaltbar sein. Die Farbauswahl muss berücksichtigen, dass für Sehgeschädigte deutliche Kontraste zwischen Vorder- und Hintergrund erforderlich sind.

"Wer schon immer darauf geachtet hat, dass seine Webseiten nicht nur für einen Browser optimiert sind und den W3C-Standards entsprechen, der sollte mit überschaubarem Aufwand diese Anforderungen erfüllen können", so Behme weiter. Schon jetzt sei jede einzelne Anpassung an die Richtlinien ein Fortschritt in Richtung Zugänglichkeit für alle.

Mehr zum Thema in der iX 10/2002, die ab 12. September im Handel erhältlich ist. (anw)