Belgischer Rechteverwerter verlangt Vorlese-Gebühren
Belgische Bibliotheken sollen Urheberrechtsabgaben zahlen, wenn sie Vorlesestunden für Kinder veranstalten. Das verlangt die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam.
Belgische Bibliotheken sollen Urheberrechtsabgaben zahlen, wenn sie Vorlesestunden für Kinder veranstalten. Mit dieser Forderung ist der belgische Rechteverwerter Sabam an mehrere Stadtbibliotheken herangetreten, wie die belgische Tageszeitung De Morgen am Dienstag meldet. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Buch in einer Bibliothek vor Publikum laut vorlese, müsse an den Rechteinhaber zahlen, so die Forderung der Sabam.
Mitarbeiter der Bibliothek in Dilbeek gaben dem Bericht zufolge an, dass damit jährlich etwa 250 Euro Gebühren fällig wären, nur um den Kindern weiterhin vorlesen zu dürfen. Ein Sabam-Vertreter betonte gegenüber der Zeitung, die Ansprüche seien rechtmäßig. Eine Bibliothek sei ein öffentlicher Ort und es gebe keine Ausnahme, wie sie etwa für Schulen gelten.
Der Fall erinnert an die Abgabe auf Fotokopien von Kinderliedtexten und -noten, die die Gema derzeit noch in Deutschland von Kindergärten verlangt. Hier hatte sich die Initiative Musikpiraten darum bemüht, die Kindergärten mit Gema-freien Liedtexten und Noten auszustatten.
Die Sabam war 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, den Zugangsprovider Scarlett zur Einrichtung von Urheberrechtsfiltern zu zwingen. Im Februar 2012 verlor die Verwertungsgesellschaft vor dem EuGH gegen das soziale Netzwerk Netlog. (axk)