Bericht: Auslieferung von Ex-Siemens-Manager erneut bewilligt

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat die Auslieferung des inhaftierten früheren Siemens-Managers Michael Christoforakos nach Griechenland laut einem dpa-Bericht erneut bewilligt. Dieser will nun erneut Verfassungsbeschwerde einlegen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat die Auslieferung des inhaftierten früheren Siemens-Managers Michael Christoforakos nach Griechenland laut einem dpa-Bericht erneut bewilligt. In der Regel habe die Auslieferung binnen zehn Tagen zu erfolgen, zitiert die Deutsche Presseagentur die Behörde. Allerdings habe die Verteidigung dagegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Dadurch könne sich die Überstellung des früheren Griechenland-Chefs von Siemens verzögern. Der Anwalt von Christoforakos, Stefan Kursawe, sei am Montagabend nicht für eine Stellungnahme zu erreichen gewesen.

Die griechische Justiz wirft Christoforakos Korruption und Geldwäsche vor. So soll etwa Geld an Mitarbeiter der griechischen Telefongesellschaft OTE geflossen sein. Christoforakos und ein anderer griechischer Ex-Manager von Siemens hatten sich nach Deutschland abgesetzt und damit in Griechenland für großes Aufsehen gesorgt. Im Juni war Christoforakos im oberbayerischen Stephanskirchen bei Rosenheim festgenommen worden, seither sitzt er im Gefängnis. Bei Siemens sollen rund 1,3 Milliarden Euro an dubiosen Zahlungen in dunkle Kanäle geflossen sein, um so an lukrative Aufträge im Ausland zu kommen.

Christoforakos, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hatte zuvor bereits Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Griechenland eingelegt, der vor zehn Tagen auch stattgegeben wurde. Die Karlsruher Richter kritisierten insbesondere, dass die Münchner Behörden offenbar nicht ausreichend geprüft hatten, ob und inwieweit Verfahrenshandlungen der griechischen Seite Auswirkungen auf Verjährungsfristen hatten oder haben. Karlsruhe wies die zuständigen Stellen an, unter Berücksichtigung der erwähnten Anforderungen eine neue Entscheidung zu treffen.

Diese fiel dann auch prompt: Nur drei Tage später erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München, die Auslieferung Christoforakos sei auf Basis eines zweiten europäischen Haftbefehls zulässig. Sein Anwalt sah jedoch schon in der ersten Entscheidung der Verfassungsrichter eine "Ohrfeige" für das OLG München und erklärte, dass Christoforakos auch gegen die neuerliche Entscheidung der Münchner Richter Verfassungsbeschwerde einlegen werde. Nachdem es bei der ersten Verfassungsbeschwerde gut zwei Wochen dauerte, bis ein Beschluss erging, könnte eine endgültige Entscheidung, ob Christoforakos nun nach Griechenland ausgeliefert wird oder nicht, durchaus noch im September fallen. (pmz)