Bericht: Schmiergeld-Affäre bei Siemens wird ab Mai vor Gericht verhandelt

Die Verhandlung gegen den früheren Siemens-Direktor Reinhard S. werde am 26. Mai vor der 5. Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts beginnen, berichtet Spiegel Online. Als Zeuge müsse auch der frühere Siemens-Chef Heinrich von Pierer aussagen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

In knapp acht Wochen muss sich der erste Beschuldigte in der Schmiergeld-Affäre bei Siemens vor Gericht verantworten. Dies berichtet der Spiegel am heutigen Donnerstag in seiner Online-Ausgabe. Die Verhandlung gegen den früheren Siemens-Direktor Reinhard S. werde am 26. Mai vor der 5. Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts beginnen. Für den Prozess, zu dem rund 20 Zeugen (darunter auch der frühere Siemens-Chef Heinrich von Pierer) geladen werden sollen, seien vier Wochen anberaumt. Offiziell wollte die Münchner Staatsanwaltschaft den Termin aber noch nicht bestätigen.

Dem früheren Siemens-Direktor, der voll geständig sein soll und als Kronzeuge der Anklage gilt, werde Untreue vorgeworfen, heißt es bei Spiegel Online. Er soll jahrelang die schwarzen Kassen der Siemens Festnetzsparte (ICN) verantwortet haben, aus denen ab 2002 mindestens 200 Millionen Euro an Entscheidungsträger unter anderem in Russland, Nigeria oder Libyen geflossen sein sollen. Durch seine Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft hätten die Fahnder tiefe Einblicke in die offenbar schon Jahrzehnte alte Schmiergeldpraxis des Konzerns erhalten.

Ex-Konzern-Chef von Pierer muss sich unterdessen keine Sorgen machen, wegen der skandalösen Vorgänge in seinem früheren Unternehmen, bei dem rund 1,3 Milliarden Euro in dunklen Kanälen verschwanden, selbst als Angeklagter vor Gericht zu landen. Laut Süddeutscher Zeitung ist die Münchner Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der Führungsspitze der Siemens AG das System schwarzer Kassen nicht bekannt war. Vielmehr sei auf der Ebene unterhalb der Konzernspitze dafür gesorgt worden, dass kein Mitglied des Zentralvorstandes etwas von den Schmiergeldzahlungen erfährt. (pmz)