Beschluss des Regulierers: Viel Kritik an Leerrohr-Mietpreisen für die Telekom

Wettbewerber haben große Bedenken gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Entgelte für die Mitnutzung der Glasfaser-Infrastruktur des Magenta-Konzerns.

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(Bild: Kristina Beer)

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Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den Entgelten für die Mitnutzung von Leerrohren und weiterer baulicher Anlagen der Telekom durch Konkurrenten stößt letzteren aus unterschiedlichen Gründen übel auf. So moniert etwa Frederic Ufer, Geschäftsführer des Wettbewerberverbands VATM, die Regulierungsbehörde spiele damit "auf Risiko". Leidtragende könnten erneut die Herausforderer des Platzhirschen sein. Es sei völlig offen, ob der von der Netzagentur gewählte Weg "die erwünschten Beschleunigungseffekte für den Glasfaserausbau erzielt". Das habe während der Konsultation zu dem ursprünglichen Entwurf des Regulierers auch die EU-Kommission zu bedenken gegeben. Diese habe vor einer "ungerechtfertigten Überkompensation der Telekom" und vor negativen Auswirkungen auf das Verlegen superschneller Internetleitungen gewarnt.

In dem Beschluss der Netzagentur geht es um die Mietpreise, die Konkurrenten zahlen müssen, wenn sie Kabelkanalanlagen und oberirdische Trägersysteme des Magenta-Konzerns zwischen Verteilerkasten und einzelnen Häusern in Anspruch nehmen. Der Regulierer blieb größtenteils bei den Vorgaben aus seinem Entwurf vom April, mit dem er nach eigenen Angaben die von der Telekom ins Spiel gebrachten Entgelte teils deutlich drücken wollte. Ein paar Positionen sind final für die Wettbewerber aber doch etwas teurer geworden.

"Gerade zu diesem für den Glasfaserausbau sensiblen Zeitpunkt sind faire Leerrohrentgelte ein Muss", erklärte Ufer dazu. Sonst könnten sich keine wettbewerbsorientierten Marktstrukturen für ausbauende Unternehmen und Diensteanbieter entwickeln. Die Öffnung des riesigen Leerrohrnetzes "der den Breitbandmarkt beherrschenden Telekom" sei seit vielen Jahren überfällig. Frankreich habe diese Infrastruktur bereits 2008 den Herausforderern des dortigen Alt-Monopolisten zugänglich gemacht, Spanien und Portugal 2009. Diese Länder hätten bekanntlich einen großen Vorsprung bei Glasfaser. Auch die britische Regulierungsbehörde habe vor Kurzem verkündet, dass der Leerrohrzugang dort stark genutzt werde.

Hierzulande fehlt dem VATM zufolge auch immer noch ein zugehöriges Standardangebot der Telekom, "das die kommerziellen Details enthält und erst noch von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss". Voraussichtlich werde so der Zugang nicht vor 2025 endgültig nutzbar sein.

Generell erlebt die Branche laut dem Verband aktuell im Privat- und im Geschäftskundenmarkt, dass die Marktmacht der Telekom wieder zunehme. Ufer rügt: "Wo immer möglich, verweigert diese die notwendigen Kooperationen auf den Glasfaserinfrastrukturen der Wettbewerber und überbaut stattdessen mit der Absicht", die Konkurrenz zum Aufgeben zu zwingen. Diese Haltung gegen Open Access sowie die von der Netzagentur seit zwei Jahren praktizierte "Regulierung light" seien "fette Bremsklötze" und "Gift für das Investitionsklima".

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) erinnerte dagegen daran, sich "von Anfang an gegen einen regulierten Leerrohrzugang ausgesprochen" zu haben. Die in ihm versammelten alternativen Netzbetreiber setzen hier auf den freien Markt. Insofern kommt es ihnen zufolge nun vor allem darauf an, dass sich aus der Entscheidung der Netzagentur kein gängiger und auf andere Fälle übertragbarer "Marktpreis" entwickeln dürfe. Ein solcher De-facto-Standard "wäre sehr schädlich für die Investitionen in neue Glasfasernetze der Wettbewerber", die auf Basis der regulierten Entgelte nicht zu amortisieren wären. Bei den Preissetzungen für den Platzhirschen hätten dessen besondere Marktstellung, der Anteil an abgeschriebener Bestandsinfrastruktur, die erheblichen Skalierungsvorteile und die regulatorischen Bindungen eines marktbeherrschenden Unternehmens eine wesentliche Rolle gespielt. Dieser Ansatz sei nicht allgemein übertragbar.

(ur)