Betrüger verlangen Zollgebühren mit Paysafecard
Derzeit landen Betrugsmails in den Posteingängen argloser Nutzer, die eine Mehrwertsteuer-Nachzahlung fordern. Diese solle per Paysafecard beglichen werden.
Aktuell nutzen Cyberkriminelle eine Betrugsmasche, bei der sie per E-Mail potenzielle Opfer Paysafe-Guthaben abzocken wollen. Als Aufhänger nutzen sie dabei ein angeblich zugesandtes Paket, das beim Zoll festhänge und für das noch Mehrwertsteuern zu entrichten seien. Die Mail ist in vergleichsweise gutem Deutsch verfasst.
Der Text spielt etwas mit den Unsicherheiten über die Beträge, ab welchen Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Bis Mitte 2021 gab es eine Nichterhebungsgrenze für die Einfuhrumsatzsteuer bis zu einem Warenwert von 22 Euro. Diese Grenze ist entfallen, diese Steuer ist jetzt vom Gesetz her immer zu entrichten. Zölle sind nach wie vor ab 150 Euro Warenwert fällig.
Auffällig ist auch der Gebrauch des Wortes Mehrwertsteuer als Teil von "Mehrwertsteuerkosten" – der Zoll nutzt den Begriff nicht. Diese würden dem Importeur erneut in Rechnung gestellt. Schließlich seien Zolllgebühren mittels Paysafecard-Guthaben zu zahlen. Die Betrüger verraten sich daher unter anderem durch ein wildes Durcheinander von Begriffen.
Zoll nennt Warnzeichen für Betrug
Konkrete Hinweise für betrügerische Absichten liefert auch die Prüfung der aufgeführten Paket-Nummer. Diese ist bei der Post sogar ungültig, während DHL sie lediglich als unbekannt bezeichnet. Der Zoll pflegt eine Webseite mit Warnzeichen für betrügerische Maschen. Mit den Tipps dort lässt sich die Mail sofort als Fälschung entlarven.
Die Behörde schreibt: "Der Zoll wird Sie niemals zur Zahlung über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister auffordern. Zahlung sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Zudem werden auch keine Zahlungen bei der Zustellung per Nachnahme eingefordert."
Weiterhin würden Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen vom Zoll niemals per E-Mail, per SMS oder ähnlichem zugestellt, "sondern aufgrund der Formvorschriften per Briefpost. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben".
Empfänger solcher Betrugsmails sollten diese einfach umgehend löschen.
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(dmk)