Betrug mit Bluttests: Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes schuldig

Mit einem Tropfen Blut sollten Theranos-Maschinen umfassende Analysen erstellen. Belege waren jedoch gefälscht. Investoren wurden geprellt. Holmes ist schuldig.

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Elizabeth Holmes lauscht einem Vortrag

Elizabeth Holmes im Jahr 2013 bei einer Atomwaffen-Konferenz

(Bild: US-Kriegsministerium/Glenn Fawcett (gemeinfrei))

Lesezeit: 3 Min.

Elizabeth Holmes, Gründerin des gescheiterten Bluttest-Startups Theranos, ist des Betruges schuldig. Das haben Geschworene eines US-Bundesbezirksgerichts in Kalifornien am Montag entschieden. Holmes' Behauptung, die Maschinen ihrer Firma könnten mit einem Tropfen Blut zahlreiche Labortests durchführen, war unrichtig. Der Wahrspruch der Geschworenen erkennt die Frau in drei Fällen schuldig, Investoren hinters Licht geführt zu haben, und dabei Telekommunikationsmittel eingesetzt zu haben.

Außerdem ist sie schuldig der Verschwörung zu solchem Betrug. Die Frau beteuert ihre Unschuld und möchte Rechtsmittel einlegen. Für jeden der vier Schuldsprüche drohen ihr jeweils 20 Jahre Haft. Die Strafhöhe wird der Richter zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Vorerst bleibt die Betrügerin auf freiem Fuß. Selbst wenn eine Berufung keinen Erfolg haben sollte, wird die tatsächliche Haftdauer wahrscheinlich wesentlich geringer als 80 Jahre ausfallen. Die Verurteilte dürfte die Strafen für die einzelnen Anklagepunkte gleichzeitig absitzen können.

Nicht des Betruges schuldig ist Holmes gegenüber Patienten, die ihr Blut von den nicht funktionierenden Theranos-Maschinen testen haben lassen. Dazu gab es fünf Anklagepunkte, von denen einer im Verlauf des langen Verfahren fallengelassen wurde. Zu den vier Verbliebenen haben die Geschworenen auf nicht schuldig entschieden.

In drei weiteren Anklagepunkten, die Holmes Betrug an Investoren vorwerfen, konnten sich die Geschworenen auch nach Aufforderung durch den vorsitzenden Richter und weiteren Beratungen nicht einigen. Diese drei Fälle betreffen aber vergleichsweise geringe Investitionssummen von jeweils unter fünf Millionen Dollar. Der Richter hat angekündigt, das Verfahren diesbezüglich als fehlerhaft zu verwerfen. Die Staatsanwaltschaft könnte Holmes erneut anklagen, muss das aber nicht tun.

Diese mögliche neuerliche Anklage könnte der Staatsanwalt als Druckmittel gegen Holmes dienen, um diese für bestimmte Zeugenaussagen gegen ihren ehemaligen (Geschäfts)Partner Ramesh "Sunny" Balwani zu gewinnen. Er ist ebenfalls angeklagt, sein Geschworenenverfahren steht noch aus. Auch der Mann hat sich nicht schuldig bekannt.

Holmes hatte mit dem Versprechen, Theranos-Geräte könnten mit einem Tropfen Blut zahlreiche valide Testergebnisse liefern, bei Investoren hunderte Millionen US-Dollar eingesammelt. In einer Finanzierungsrunde wurde das Unternehmen sogar mit neun Milliarden Dollar bewertet. Der Verwaltungsrat war prominent besetzt, allerdings eher mit Ex-Politikern als mit Medizin-Fachleuten.

Die Firmengründerin selbst wurde als junge Self-Made-Milliardärin herumgereicht. Fragen zur Technik schmetterte sie mit dem Verweis auf angebliche Betriebsgeheimnisse ab. Tatsächlich haben die Apparate nicht so funktioniert, wie versprochen. Bluttestergebnisse waren oft gefälscht oder entstammten herkömmlichen Geräten anderer Hersteller.

Verunsicherte Mitarbeiter fanden 2015 beim Wall Street Journal ein offenes Ohr für ihre Bedenken. Es folgte eine Untersuchung durch die US-Finanzmarktaufsicht SEC, die 2018 zur Betrugsanklage gegen Holmes und Balwani führte. Noch im selben Jahr musste sich die Bluttest-Firma Theranos auflösen.

Das Strafverfahren heißt USA v. Elizabeth A. Holmes & Ramesh "Sunny" Balwani und wird am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien unter dem Az. CR 18-0258 EJD geführt.

(ds)