Bitkom kritisiert Regierungsentwurf zum Telekommunikationsrecht

Der Branchenverband Bitkom befürchtet durch einen dem Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf "neue Hürden für neue Telefondienste".

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) appelliert an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, "keine unnötigen Hürden für neue Dienste aufzubauen". Er sorgt sich darum, dass beispielsweise Stau-Informationen fürs Handy komplizierter gemacht werden könnten, wenn die Länderchefs einen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsrechts abgesegnen. Anlass der heute veröffentlichten Mitteilung des Verbands ist die am morgigen Freitag anstehende Bundesratssitzung, in der unter anderem der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" (PDF-Datei) behandelt werden soll.

Der Bitkom meint, der Regierungsentwurf gefährde "moderne Geschäftsmodelle – durch zu viele Auflagen und Verpflichtungen". Es würden Hürden beim Bezug von Premium-Kurznachrichten errichtet, die zum Beispiel Sportnachrichten oder Stau-Infos aufs Mobiltelefon liefern. Kosten die Services zwei Euro oder mehr, müsse der Kunde erst eine Zwischennachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen. Diese Pflicht wolle der Agrarausschuss des Bundesrats unabhängig vom Preis auf alle Datendienste erweitern.

Auch sollen die Kosten für einen Anruf bei Auskunftsdiensten nicht nur deutlich in der Werbung angegeben werden, sondern vor bestimmten Gesprächen ab zwei Euro pro Minute nochmals angesagt werden müssen, schreibt der Bitkom weiter. Der Agrarausschuss wolle die obligatorische Preiswarnung auf alle Telefonate ausdehnen, einschließlich der Call-by-Call-Verbindungen. "Hier liegen die Minutenpreise teils weit unter einem Cent. Das Preisschild wäre oft teurer als die Ware", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

In der Erläuterung zu dem von der Bundesregierung Mitte Mai beschlossenen Gesetzentwurf heißt es, "mit den Vorschriften der §§ 66a bis 66f TKG-E werden spezielle verbraucher-schützende Regelungen, insbesondere die mit den Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern normierten Vorgaben fortgeschrieben". Durch die Vorgaben über Preisobergrenzen, Preisangaben und die Zwangstrennung von Verbindungen nach einer Stunde soll die Transparenz gesteigert und das Risiko reduziert werden, sich durch die Nutzung hoch zu verschulden. (anw)