Bitkom warnt vor "deutschem Sonderweg" bei Urheberrechtsabgaben

Nachdem auch das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden hat, dass für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind, befürchtet der Branchenverband nicht kalkulierbare Belastungen für die Hersteller.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch entschieden, dass auch für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Darauf weist heute der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in einer Mitteilung hin. Bereits Ende vorigen Jahres war das Stuttgarter Landgericht zu dem Urteil gekommen, dass Drucker abgabenpflichtig sind. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard und andere Druckerhersteller. Das Unternehmen werde gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen, teilt Bitkom mit. Die endgültige Entscheidung müsse dann der Bundesgerichtshof treffen.

Mit dem aktuellen Urteil entferne sich Deutschland immer weiter von den Standards in Europa, erklärt Bitkom. "Kein anderes europäisches Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Wir brauchen neue Vorgaben des Gesetzgebers, um die Abgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Belastung kalkulierbar zu machen."

Die Druckerhersteller halten die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker für nicht berechtigt. "Drucker sind keine Kopiergeräte und werden von den Verbrauchern nicht zu Kopierzwecken gekauft", sagt auch Rohleder. Das geltende Recht sehe aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind. Rohleder schätzt, den Druckerherstellern drohten Zahlungen von rund 350 Millionen Euro, sollte das Urteil der Vorinstanz Bestand haben. "Preiserhöhungen würden dann unvermeidlich." (anw)