Booking.com und Expedia stellen Preise und verfügbare Zimmer genauer dar

Die Reisebuchungsplattformen Booking.com und Expedia haben nach langem Streit mit europäischen Behörden die Anzeige ihrer Unterkunftsangebote verbessert.

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(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

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Online-Buchungsdienste fallen seit Langem mit sogenannten Dark Patterns auf, mit denen sie Nutzer zu raschen Reservierungen drängen. "Nur noch zwei Zimmer verfügbar", die sich gleichzeitig zahlreiche Personen anschauen, heißt es dort oft. Diese Psycho-Tricks sollen jetzt bei Booking.com und der Expedia-Gruppe zumindest akkurater ausfallen. Dies hat die EU-Kommission bekannt gegeben.

Die beiden Plattformen haben demnach die Darstellung ihrer Unterkunftsangebote verbessert und mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang gebracht. Vorausgegangen waren intensive Gespräche mit der Brüsseler Regierungseinrichtung und europäischen Verbraucherschutzbehörden. Der Streit drehte sich vor allem um Angaben zu Werbeangeboten und Rabatten sowie "Techniken zur Beeinflussung von Verbraucherverhalten".

Konkret zeigen Booking.com und Expedia laut der Kommission nun genauer an, welche Angebote tatsächlich preislich reduziert sind und wie von Hotels geleistete Zahlungen die Trefferliste beeinflussen. Präziser zeigten sie auch an, "wie viele Personen dieselbe Unterkunft im gleichen Zeitraum buchen möchten und wie viele Zimmer noch über die Website zur Verfügung stehen". Die Besucher der Webseiten sollen auch besser den zu leistenden Gesamtpreis einschließlich der zu entrichtenden Gebühren und Abgaben erkennen können. Ob eine Unterkunft von privat oder einer Firma angeboten wird, ist ein weiteres jetzt angezeigtes Kriterium.

Die Kommission betonte während der Verhandlungen mit den US-Unternehmen nach eigenen Angaben auch, dass die genauen Stornierungsbedingungen leicht zugänglich sein müssten. Dies gelte vor allem, um die durch die Covid-19-Pandemie bedingten Reisestörungen besser bewältigen zu können. Zuvor hatte Airbnb vergleichbare Korrekturen vorgenommen.

Die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedsstaaten wollen nun weitere Schritte unternehmen, um branchenweit die Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, die die vereinbarten Standards nicht einhalten. Die Durchsetzungsbehörden werden dazu an europäische Handelsverbänden, Online-Reisebüros und Hotelunterkünfte herantreten.

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Die Aktion der Verbraucherschützer startete Anfang 2019 unter der Ägide der niederländischen Aufsichtsbehörde im Interesse der Nutzer von Booking.com. Im Dezember 2019 verpflichtete sich der Betreiber schon, bis spätestens 16. Juni 2020 nachzubessern. Parallel nahm die ungarische Wettbewerbsbehörde gemeinsam mit den Niederländern Kontakt mit der Expedia-Gruppe auf, die neben der Stammmarke auch die Portale ebookers und hotels.com betreibt. Die EU-Behörden können die Zusammenarbeit anfordern, um etwa die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und die Rechte der Verbraucher oder die Vorgaben gegen missbräuchliche Vertragsklauseln durchzusetzen.

Die Kommission nahm sich jüngst mit ihrer neuen Verbraucheragenda vor, insgesamt stärker gegen Dark Patterns vorzugehen. In dieser Woche hat sie mit dem Digital Market Act (DMA) zudem ein neues Wettbewerbsinstrument auf den Weg gebracht, mit dem dominante Plattformen ("Gatekeeper") von vornherein schärfer reguliert werden sollen, um Missbrauch zu verhindern.

Booking.com unterstütze "eine gezielte Gatekeeper-Regulierung, die Wettbewerbsmissbräuche in der digitalen Wirtschaft effektiv angeht", erklärte der Konzern dazu gegenüber heise online. Die Reisebranche sei jedoch eine hart umkämpfte, da Verbraucher Dutzende von Optionen hätten, um ein Hotelzimmer zu suchen und zu buchen. Zudem vermarkteten Hotels ihre Zimmer auf zahlreichen On- und Offline-Kanälen. Das spiegele sich "in unserem Marktanteil wider: In Europa machen wir etwa 13 Prozent des Hotelumsatzes aus". Der DMA müsse sich auf Unternehmen konzentrieren, "die den Zugang zu einer kritischen Anzahl von Verbrauchern kontrollieren".

(tiw)