Britische Gerichte auf dem Weg ins 21. Jahrhundert

Das britische Justizministerium will den Bürgern der Insel die Möglichkeit geben, Zivilklagen per Internet einzureichen.

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Von
  • Nico Jurran

Das britische Justizministerium will den Bürgern der Insel die Möglichkeit geben, Zivilklagen per Internet einzureichen. Ziel ist es, den Briten bei kleinen Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht ein beschleunigtes, da papierloses Verfahren zu bieten. Zukünftig soll es reichen, Ansprüche über ein vorgefertigtes Formular im Internet geltend zu machen. Anschließend hat der Kläger rund um die Uhr die Möglichkeit, den Verfahrensstand zu kontrollieren.

Selbstverständlich findet die Verhandlung selbst noch in einem echten Gerichtssaal statt. Für Bürger ohne Internet-Anschluss wurde ebenfalls bereits eine Lösung entwickelt: Sie sollen ihre Klagen über öffentliche Zugänge – beispielsweise in Bibliotheken – einreichen und verfolgen können.

Ein funktionierender Prototyp des Dienstes wurde nun vom zuständigen parlamentarischen Staatssekretär, David Lock, vorgeführt; bis zum offiziellen Start soll allerdings noch einige Zeit vergehen. Bis dahin soll noch einmal die Benutzerführung überarbeitet werden. Der neue Dienst ist für Großbritannien geradezu revolutionär, zumal sich die Gerichtsabläufe nach Locks Aussage in den vergangenen 150 Jahren nicht verändert haben. Er wies allerdings Vorwürfe zurück, wonach die Einführung des neuen Services dazu diene, die Anzahl der Gerichte zu reduzieren.

Dies sind nicht die einzigen Projekte, die derzeit in Großbritannien vorangetrieben werden beziehungsweise geplant sind: Seit Juli vergangenen Jahres ist es Klägern, Beklagten und Rechtsvertretern möglich, via Video-Konferenz an Gerichtsverfahren teilzunehmen. Hiermit sollen die teilweise recht beträchtlichen Anfahrtskosten zum Gericht gespart werden. Richter Justice Johnson, der mit dem ersten Video-Konferenz-Fall betraut war, äußerte jedoch bereits Zweifel an der Effizienz dieses Verfahrens.

Am Gericht von Preston soll am 5. Februar ein zusätzlicher E-Mail-Service eingerichtet werden, der Bürgern die Möglichkeit gibt, mittels virtueller Rechtsberatung eine Klärung des Rechtsstreits noch vor Einreichung einer Klage zu erreichen. (nij)