Buchverlage reichen Einwände gegen Google Books bei Gericht ein

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat vor einem New Yorker Gericht Einwände geltend gemacht, dass die zwischen Google und Urheberrechtsinhabern vorgesehene Einigung über Buchdigitalisierungen gegen Grundprinzipien des Urheberrechts verstoße.

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Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat gestern zusammen mit internationalen Verlagen einen Schriftsatz mit Einwänden (PDF-Datei) gegen die Einigung von Google mit Urheberrechtsinhabern über das Buchdigitalisierungsprojekt eingereicht. Die vom Börsenverein vertretenen Verlage und Buchhändler meinen, der vorgesehene Vergleich verstoße gegen Grundprinzipien des Urheberrechts. Er missachte beispielsweise die Ausschließlichkeitsrechte der Autoren geschützter Werke und setze einen Registrierungszwang für den Schutz von Urheberrechten voraus. Außerdem seien europäische Verlage über das sogenannte Settlement nur ungenügend informiert worden.

Die US-Autoren-Organisation The Authors Guild und der Verlegerverband Association of American Publishers hatten 2005 gegen Google geklagt, da das Unternehmen seit 2004 Bücher aus kooperierenden Bibliotheken ohne ihre Einwilligung scannte und online stellte. Im Oktober 2008 einigten sich die Beteiligten über den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken. Vor Gericht soll derzeit unter anderem geklärt werden, ob mehrfach aufgekommene Wettbewerbsbedenken gegen Google Books berechtigt sind.

Die geplante Regelung sei aus Sicht der betroffenen Autoren und Verlage unfair, meint der Börsenverein. Die für das Settlement geschaffene Datenbank sei fehlerhaft und erschwere die Wahrnehmung der Rechte. Die vereinbarten Entschädigungszahlungen für bereits digitalisierte Bücher seien unverhältnismäßig gering. Google bietet insgesamt 125 Millionen US-Dollar.

Da der nun eingereichte Schriftsatz wegen gerichtlicher Vorgaben begrenzt werden musste, habe sich der Börsenverein mit seinen Verbündeten den ebenfalls bei Gericht eingereichten Einwänden des New Yorker Anwalts Scott Gant angeschlossen. Diese gingen auf formale Mängel des Sammelklageverfahrens, urheberrechtliche Defizite und kartellrechtliche Gefahren ein. Der Börsenverein weist darauf hin, dass andere Verlage die Einwände bei Gericht unterstützen können. Dafür liege ein englischsprachiger Musterbrief vor. Einsendeschluss für Eingaben beim New Yorker Gericht ist an diesem Freitag, dem 4. September. (anw)