Bürgerrechtler klagen gegen US-Regierung wegen Fluggäste-Datenbank

Nachdem Auskünfte zum umstrittenen CAPPS-II-Programm bislang regelmäßig verweigert wurden, soll nun gerichtlich eine Informationspflicht erzwungen werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Bürgerrechtler in den USA klagen gegen die Bush-Regierung, um mehr Einzelheiten über CAPPS II (Computer Assisted Passenger Pre-screening System), das geplante Datensammel- und Kategorisierungssystem für Flugpassagiere, zu erfahren. CAPPS II wurde vom US-Kongress nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf den Weg gebracht und soll wesentlich mehr Daten über Fluggäste sammeln, als für den Flugbetrieb und die Zahlungsabwicklung eigentlich nötig wären.

Vor dem Hintergrund einer Risikominimierung von Terrorakten will die US-Regierung künftig die Namen, Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern von Flugreisenden mit Datenbeständen von Kreditkartenunternehmen und Strafverfolgungsbehörden vergleichen. Schon vor Abflug wird den Fluggästen entsprechend ihrem Risikopotenzial eine von drei Farben (grün, gelb und rot) zugewiesen. Wer mit gelb eingestuft wird, muss mit intensiveren Durchsuchungen rechnen; rot bedeutet Flugverbot.

Nachdem sowohl die für CAPPS II zuständige Transportation Security Administration als auch das beteiligte US-Verteidigungsministerium zahlreiche Auskunftsbegehren auf Basis des Freedom of Information Act abgelehnt hatten, reichte die Bürgerrechtsgruppierung Electronic Privacy Information Center (EPIC) jetzt Klage beim U.S. District Court in Washington ein. Der Freedom of Information Act verpflichtet US-Behörden eigentlich dazu, auf Anfrage selbst vertrauliches Datenmaterial offen zu legen.

"In der Öffentlichkeit beteuern sie immer wieder, dass bei CAPPS II Rücksicht auf den Datenschutz genommen würde, aber niemand weiß, was sie wirklich vor haben", erläuterte David Sobel vom EPIC gegenüber US-Medien. Um mehr Transparenz zu erzwingen, habe man sich deshalb entschlossen, gerichtlich eine Informationspflicht durchzusetzen.

Schon jetzt aber müssen auch europäische Fluggesellschaften dem US-Zoll Online-Zugriff auf ihre Passagierdaten gewähren. Die Lufthansa beispielsweise erlaubt dem US-Zoll Einblicke in ihre Reservierungs- und Check-in-Systeme, obwohl dies nicht im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzregelungen steht. Verweigern Fluggesellschaften den Datenzugriff, drohen die US-Behörden mit dem Entzug von Landegenehmigungen. (pmz)